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Schonfrist für Kaminöfen läuft aus

Verbrauchertipp  Schonfrist für Kaminöfen, Baujahr vor 1985, läuft aus

Für rund zwei Millionen Kaminöfen und Heizkamine läuft Ende des Jahres 2017 eine Schonfrist aus: Geräte mit einem Baujahr vor 1985 auf dem Typenschild müssen bis dahin stillgelegt oder nachgerüstet werden. „Auch im Kreis Minden-Lübbecke gibt es mit Sicherheit einige solcher alten Schätzchen“, sagt Energieberaterin Kerstin Pahnke von der Verbraucherzentrale NRW. „Viele davon funktionieren auch noch einwandfrei – aber sie pusten Unmengen von Dreck in die Luft.“

Weil dieser Ausstoß die Feinstaub-Grenzwerte aus der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung überschreitet, müssen die Öfen ausgetauscht oder mit Filtern bestückt werden. Hält ein Gerät mit nachträglich eingebautem Filter die Werte ein, darf es weiterlaufen. Kerstin Pahnke rät aber ab: „Ein Filtereinbau mag erst einmal günstiger sein als ein neuer Ofen. Langfristig lohnt er sich aber nicht.“ Der Grund: „Derart alte Öfen sind nicht nur dreckig, sie sind auch ineffizient. Aus der gleichen Menge Brennstoff holt ein moderner Ofen deutlich mehr Wärme heraus.“ 

Die Einsparung bei den Verbrauchskosten wiege die teurere Anschaffung auf. Auch der Austausch deutlich jüngerer Modelle könne sich auf diese Weise schon lohnen. Die Expertin rät, die Frühlings- und Sommermonate für eine Umstellung zu nutzen, damit pünktlich zur nächsten Heizperiode im Herbst ein neuer Wärmespender bereit steht.

Bei allen Fragen rund um Öfen und Heizungen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW, 0571-38637906, montags von 10-13 Uhr und donnerstags von 15-18 Uhr oder Tel. 0211 - 33 996 555, www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.

(Text: Kerstin Pahnke, Foto: Archiv)

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