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Ermittlungen gegen Betreiber von Shisha-Lounges

Minden / Bielefeld -

Ermittlungen gegen Betreiber von Shisha-Lounges

Foto: Dieser selbstgemischte Wasserpfeifentabak ist illegal und wurde sichergestellt.

Zöllner der Hauptzollamts Bielefeld - Kontrolleinheit Anröchte - kontrollierten am 12.04.17 Shisha-Lounges in Minden und Bielefeld, ob dort Tabakwaren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen veräußert werden. Sie entdeckten dabei rund 62 Kilogramm Wasserpfeifentabak (WPT) in Dosenverpackungen mit vom Betreiber selbst gemischtem Tabak aus verschiedenen Geschmacksrichtungen. Aus den Dosen wurde vermutlich portionsweise Tabak entnommen und verkauft.

"Das Vermischen ist steuerrechtlich eine Herstellungshandlung und hat die Entstehung der Tabaksteuer zur Folge", erklärt Kirsten Schüler, Pressesprecherin des Hauptzollamts Bielefeld. "Außerdem ist in Deutschland der Verkauf von Tabak nur in geschlossenen Verpackungen mit Steuerzeichen zu dem dort aufgedruckten Kleinverkaufspreis zulässig. Eine portionsweise Entnahme in der von vielen Barbetreibern praktizierten Form ist verboten".

Gegen die Betreiber der Lounges wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Der Wasserpfeifentabak wurde als Beweismittel sichergestellt.

(Text und Foto: Hauptzollamt Bielefeld)

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