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IHK Ostwestfalen warnt vor neuen Abzockern

OWL -

20170811 hallo minden ihk warnung vor abzocke

Dass unseriöse Akteure versuchen, Gewerbetreibende in so genannte Formularfallen zu locken, gehört für viele Unternehmen schon zum Alltag. Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) warnt dennoch vor einer aktuell verstärkten Aktivität betrügerischer Anfragen.

Mit Formularfallen sind Schreiben an Unternehmen gemeint, die in ihrer Gestaltung ähnlich einem Behördenschreiben aufgemacht und in einer amtlich klingenden Sprache formuliert sind. Tatsächlich sollen die Empfänger zu einer Unterschrift und damit zum Abschluss eines Vertrages über den Eintrag in zweifelhafte, privat online geführte Adress-Register bewegt werden. Zum Teil wird auch sofort zur Zahlung aufgefordert. Die Kosten belaufen sich in allen Fällen auf mehrere hundert Euro.

„Seit Kurzem registrieren wir verstärkt Anfragen von Mitgliedsunternehmen, die sich auf neue Akteure beziehen, die sich seltenerer Spielarten des Formularschwindels bedienen“, erklärt Lars Henning Döhler, bei der IHK für das Wettbewerbsrechts zuständiger Rechtsreferent. „Bislang knüpfen die Formularschwindler meistens an eine Neueintragung oder Änderung im Handelsregister an. Nun wird vermehrt in den Schreiben auf Eintragungen im Markenregister oder Teilnahmen an Messen Bezug genommen.“

So wendet sich derzeit ein angeblich in Montevideo, Uruguay, ansässiger Absender an Unternehmen in Ostwestfalen, die an Messen teilgenommen haben, und bietet die Eintragung in ein Online-Messeverzeichnis an. Ein anderer unter der Bezeichnung „Register der Deutschen Marken“ auftretender Absender mit Anschrift in München und Bankverbindung in Polen nimmt Bezug auf einen tatsächlichen Eintrag im offiziellen Markenregister und bietet verklausuliert den Eintrag in einem „privatrechtlichen Markenregister“ an – für 822Euro. „Diese Spielarten nehmen deutlich zu und sind bei den Unternehmen noch nicht so bekannt“, erklärt Döhler. „Die beste Methode für Gewerbetreibende, nicht in die Formularfalle zu tappen, ist, sich und seine Mitarbeiter für die unterschiedlichen Maschen zu sensibilisieren. Das gilt gerade jetzt im Sommer für die Urlaubsvertretung.“

Zum Schutz vor Formularschwindel und der Information über die Vorgehensweisen der Schwindler können Gewerbetreibende einen Informationsflyer der IHK Ostwestfalen einsetzten. Die IHK bietet ihn kostenfrei online unter www.ostwestfalen.ihk.de oder in gedruckter Form an.

(Text und Foto: IHK)

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