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IHK sieht Steuererhöhungen mit Besorgnis

Minden -

IHK sieht Steuererhöhungen mit Besorgnis

Die Ankündigung mehrerer Kommunen im Kreis Minden-Lübbecke, im kommenden Jahr ihre Grundsteuern oder ihre Gewerbesteuern zu erhöhen, stößt bei der Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) auf Besorgnis. "Insbesondere die Gewerbesteuer, aber auch die Grundsteuer, ist für die meisten Unternehmen ein echter Kostenfaktor und spielt neben anderen Faktoren eine immer wichtigere Rolle bei Standortentscheidungen", betont IHK-Zweigstellenleiter Karl-Ernst Hunting. Erhöhungen beider Steuerarten seien in Petershagen und Porta Westfalica leider bereits beschlossen worden. Aktuelle Unternehmensumfragen in Teilen Ostwestfalens hätten nachhaltig bekräftigt, dass die Gewerbesteuer eine große Bedeutung für Investitionsentscheidungen der Unternehmen hat.

In den letzten Jahren seien immer wieder über Briefe und Gespräche die Argumente für und gegen Steuererhöhungen zwischen den Kommunen und der IHK ausgetauscht worden. Die IHK plädiere nochmals für Sensibilität. In der niedersächsischen Nachbarschaft seien die Hebesätze deutlich geringer und dort gebe es zwei Arbeitstage mehr, weil dort zwei Feiertage nicht gesetzlich festgelegt wurden (diese Feststellung gilt nicht, wenn die Feiertage auf Wochenenden fallen). Eine weitere Anhebung der Steuern in Minden-Lübbecke würde das derzeitige Ungleichgewicht noch weiter verstärken. Die IHK habe Verständnis für die Situation der Kommunen, die möglichst viele Infrastruktureinrichtungen erhalten möchten. Darüber hinaus werde sich möglicherweise in einzelnen Kommunen ein Urteil des Bundesfinanzhofes auswirken, das zu Erstattungen von Körperschaft- und Gewerbesteuerzahlungen aus den Jahren 2001 und 2002 führe. Trotzdem sollten die Kommunen auf die Qualität ihrer Standortfaktoren achten, wozu die Steuerhebesätze genauso wie beispielsweise die Breitbandversorgung, die Verkehrsanbindung, die Verfügbarkeit von Facharbeitern und das Gewerbeflächenangebot gehören.

In den anstehenden Haushaltsberatungen solle mit Besonnenheit nach Einsparmöglichkeiten für den Haushalt gesucht und keine voreiligen Steueranhebungen beschlossen werden. Positiv seien in Espelkamp und Lübbecke die vergleichsweise moderaten Gewerbesteuerhebesätze von jeweils 403 und der vergleichsweise niedrige Hebesatz für die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) in Lübbecke von 381.

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Drei Kommunen hätten ihre Steuersätze für das Jahr 2016 bereits beschlossen. Dazu gehöre Espelkamp mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2015 und 2016 und unveränderten Hebesätzen für das Jahr 2016. In Petershagen bestehe ebenfalls seit Oktober ein Doppelhaushalt für die Jahre 2015 und 2016. Darin sei für das Jahr 2016 eine Anhebung der Grundsteuer B von 462 auf 600 und der Gewerbesteuer von 414 auf 423 festgelegt. Gestern (16.11.2015) habe Porta Westfalica eine Anhebung der Grundsteuer B von 429 auf 590 und der Gewerbesteuer von 423 auf 460 beschlossen. Diese Anhebungen seien sehr bedauerlich, da sich beide Städte ihre Grenzen zu einem hohen Anteil direkt mit niedersächsischen Kommunen teilen.

Bekannt sind der IHK folgende Anhebungsvorschläge: Hüllhorst Grundsteuer B von 423 auf 429. Minden Grundsteuer B von 460 auf 490. Preußisch Oldendorf Gewerbesteuer von 415 auf 417. Stemwede Grundsteuer B von 423 auf 473. Für Bad Oeynhausen, Hille, Lübbecke und Rahden liegen der IHK keine Informationen vor oder es sind keine Änderungen vorgesehen.
Hunting: „Doch Vorsicht: Die Hebesätze für das Jahr 2016 können bis Mitte des Jahres rückwirkend für das Gesamtjahr geändert werden. Auch damit sollte die Kommunalpolitik zurückhaltend sein.“

(Text: IHK; Foto: Archiv)

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