Neuer Mietspiegel für Bad Oeynhausen
Bad Oeynhausen -
Die Stadt Bad Oeynhausen, der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bad Oeynhausen e.V., der Haus- und Grundeigentümerverein Werretal e.V., der Mieterbundes OWL e.V. sowie die Städtische gemeinnützige Heimstätten-Gesellschaft mbH Bad Oeynhausen (SGH) haben sich einvernehmlich auf eine Fortschreibung des Mietspiegels für Bad Oeynhausen mit den im Jahr 2015 festgesetzten Beträgen verständigt.
Dieser Mietspiegel ist ein einfacher Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen nach § 558c BGB und dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten bei bestehenden Mietverhältnissen. Er bietet den Mietpartnern eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung zu vereinbaren. Der Mietspiegel gilt nicht für Sozialwohnungen. Er liegt bei der Stadt Bad Oeynhausen in den Rathäusern I + II aus und ist bei den beteiligten Interessenverbänden erhältlich. Außerdem ist der Mietspiegel im Internet auf der Homepage der Stadt Bad Oeynhausen www.badoeynhausen.de abrufbar.
(Text: Stadt Bad Oeynhausen | Symbolfoto: Archiv)
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