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Planungsverband RegioPort Weser legt Revision ein

Minden -

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Fristgerecht hat der Planungsverband RegioPort Weser am 15. August Revision gegen die am 26. Juni 2017 ergangenen Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Münster (OVG) eingelegt. Das gab am heutigen Freitag, 18. August, Verbandsvorsteher Lars Bursian bekannt. Damit wird die Sache nun vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Der 2. Senat des OVG Münster hatte den Bebauungsplan „RegioPort Weser I“ Ende Juni für unwirksam erklärt. Geklagt hatten im Normenkontrollverfahren eine Bürgerin aus Bückeburg und die Stadt Porta Westfalica gegen den Planungsverband. Mitglieder sind hier die Städte Minden und Bückeburg/Niedersachsen sowie der Kreis Minden-Lübbecke und Landkreis Schaumburg/Niedersachsen.

Das OVG Münster sah in dieser Rechtssache eine „grundsätzliche Bedeutung“, deshalb wurde ausdrücklich die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen, so Verbandsvorsteher Bursian, der bei der Stadt Minden Beigeordneter für Städtebau und Feuerschutz ist. Das Urteil des OVG Münster sei mit der eingelegten Revision weiter nicht rechtskräftig. Das OVG hat bereits im Oktober 2016 den Antrag auf Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes als unbegründet abgelehnt. Nach der Verkündung des Urteils im Juni hatte Bürgermeister Michael Jäcke in einer Stellungnahme bekräftigt, dass der RegioPort weitergebaut werde.

Für das Vorhaben gebe es eine vollziehbare Baugenehmigung, die die Stadt Minden dem Vorhabenträger, der Mindener Hafen GmbH, im Januar 2017 erteilt hat und es gebe auch einen Planfeststellungbeschluss für die Kaje der Generaldirektion Wasserstraße und Schifffahrt Hannover, erläutert Bursian weiter. Das Gericht habe sich in der Verhandlung am 26. Juni im Wesentlichen mit formellen Fragen beschäftigt. Im Zentrum der Klage habe die Frage gestanden, ob der Planungsverband gesetzeskonform gegründet wurde und ob die beiden Kreise überhaupt über die Planung mitbeschließen durften. Inhalte des Bebauungsplanes seien nicht tiefgehend behandelt worden, berichtet Lars Bursian, der der Verhandlung in Münster beigewohnt hatte.

Das Revisionsverfahren werde mit dem Ziel geführt, dass die Urteile des OVG Münster aufgehoben werden, so Bursian weiter. Würde dieses gelingen, bliebe der Bebauungsplan wirksam. Würde das Revisionsverfahren zum Nachteil des Planungsverbandes ausgehen, könnte ein neuer Bebauungsplan für das Projekt aufgestellt werden.

(Text und Foto: Stadt Minden)

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