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Streamen fast ohne Grenzen - Kein Geoblocking mehr

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Streamen fast ohne Grenzen - Kein Geoblocking mehr

Foto Die Mindener Verbraucherzentrale informiert über die anstehenden Änderungen.

Filme, Sport, Musik, eBooks oder Videospiele – wer sich während eines Aufenthalts in einem anderen EU-Land mittels Online-Abo die Zeit vertreiben möchte, kann den kostenpflichtigen Service ku?nftig ohne weitere Zusatzkosten im jeweiligen Land nutzen: Ab 1. April fallen fu?r kostenpflichtige Streaming-Dienste die Ländersperren – das sogenannte Geoblocking – weg. „Die Nutzung von bereits bezahlten Diensten ist allerdings auf einen voru?bergehenden Aufenthalt begrenzt. Fu?r den Wegfall der Ländergrenze mu?ssen Streaming-Anbieter außerdem zuvor das Wohnsitzland des Nutzers u?berpru?fen“, zählt die Verbraucherzentrale NRW die wichtigsten Änderungen auf. Die Verbraucherschu?tzer erklären, was fu?r Nutzer zum Streamen von kostenpflichtigen Online-Abos ku?nftig gilt:

Datenu?bertragung per Abo bisher nur in engen Grenzen: „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfu?gbar!“ – diesen Hinweis mussten Online-Kunden bisher häufig akzeptieren, wenn sie Serien, Filme oder Fußballu?bertragungen, fu?r die sie bei Streaming-Anbietern wie Netflix, Sky Go, Amazon Prime oder Maxdome regelmäßig bezahlen, auch auf Reisen sehen wollten. Streamen von Filmen, Serien, Musik oder Unterhaltungsprogrammen war lediglich in dem Land möglich, in dem Kunden einen Vertrag u?ber die Bereitstellung von solchen Online- Angeboten als Abo abgeschlossen hatten. Grund fu?r die Blockade: Laut Urheberecht durften bislang etwa begehrte Filme und Fotos nur in dem Land gezeigt werden, fu?r das die Anbieter von den Rechteinhabern eine Nutzungserlaubnis eingeholt hatten.

Grenzenloses Streamen ku?nftig möglich: Die bereits im Mai letzten Jahres vom Europäischen Parlament verabschiedete sogenannte Portabilitätsverordnung ebnet nun ab 1. April den Weg fu?r grenzenloses Streamen von Inhalten innerhalb der EU: Zwar ändert sich hierbei nicht das Urheberrecht. Doch nun gilt fu?r kostenpflichtige Abos von Streaming-Diensten, dass bei voru?bergehenden Aufenthalten im EU-Ausland die Datenu?bertragung als Nutzung im Wohnsitzland gilt. Das heißt, Musik, Serien, Filme oder Live-Übertragungen mu?ssen im Netz so angeboten werden, wie sie fu?r Abonnenten auch an ihrem Wohnsitz verfu?gbar wären. Allerdings: Was als und wie lange ein voru?bergehender Aufenthalt gilt, legt die Verordnung nicht genau fest. Aber wer einen mehrwöchigen Urlaub oder einige Semester im EU-Ausland verbringt, kann dort auf das Streaming-Abo seines Heimatlandes zugreifen. Die neuen Regeln gelten ausdru?cklich nur fu?r einen voru?bergehenden Aufenthalt in der Europäischen Union. Wer etwa Urlaub in den USA, der Schweiz oder der Tu?rkei unternimmt, kann sein deutsches Abo dort nicht nutzen.

Überpru?fung des Wohnsitzes: Um feststellen zu können, wo sich Nutzer aufhalten und wo sie tatsächlich zu Hause sind, können Anbieter von Online-Diensten bei Vertragsschluss oder Vertragsverlängerung Kundendaten wie Wohnsitz, Kreditkartennummern oder IP-Adressen dafu?r nutzen. Generell sind zwei Möglichkeiten erlaubt, um den Wohnsitzmitgliedstaat des Abonnenten zu pru?fen. Hierzu können Anbieter auch die Vorlage eines gu?ltigen Ausweisdokumentes verlangen. Wer bei dieser Prozedur nicht mehr als nötig von sich preisgeben möchte, sollte personenbezogene Daten schwärzen, die zu Pru?fzwecken nicht erforderlich sind.

Keine zusätzlichen Kosten: Streaming-Anbieter du?rfen fu?r die Dienste-Nutzung im EU-Ausland keine zusätzlichen Gebu?hren erheben. Achtung: Wenn Nutzer Angebote u?ber ausländische Mobilfunknetze im EU-Ausland streamen, können allerdings Zusatzkosten fu?r die Datenu?bertragung entstehen. Datenvolumen sparen können Abo-Kunden, indem sie u?ber eine WLAN-Verbindung auf die Inhalte zugreifen.

Online-Angebote im Ausland: Die neuen Regeln gelten nicht, wenn Nutzer auf gu?nstigere oder umfangreichere Angebote eines Streaming- Dienstes in einem anderen Land zugreifen möchten. Wer sich etwa beim Service eines französischen Anbieters bedienen möchte, kommt nicht umhin, auch mit diesem einen Vertrag abzuschließen.

Bei Problemen mit dem Abschluss und der Nutzung von Streaming- Diensten in einem EU-Land biete die Beratungsstelle Minden der Verbraucherzentrale NRW, Portastr. 9, Tel. 0571 38637901 rechtlichen Rat und Hilfe an. Kontaktadressen fu?r Termine und Kosten online unter www.verbraucherzentrale-nrw/beratung.

(Text: Verbraucherzentrale Minden | Symbolfoto: Archiv)

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