Wälder dürfen nicht betreten werden
Minden-Lübbecke -
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW hat eine Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, nach der es untersagt ist die Wälder im Kreis Minden-Lübbecke, Herford, Gütersloh, Lippe und der Kreisfreien Stadt Bielefeld zu betreten. Diese Verordnung ist notwendig, da das Sturmtief Friederike in den Wäldern erheblichen Schaden angerichtet hat, und es immer noch vorkommen kann, dass Äste herunterfallen oder Bäume umfallen.
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"Aufgrund der erheblichen Gefahren für Leib und Seele in Folge des Sturmereignisses „Friederike“ am 18.01.2018 wird das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung hiermit untersagt." heißt es in der Verordnung vom 19.01.2018. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31.01.2018 24 Uhr. Eine Verlängerung oder Ausweitung ist möglich.
(Text: Hallo Minden, Symbolfoto: Archiv)
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