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Neues Jahr, neue Gesetze - Änderungen in 2017

Neues Jahr, neue Gesetze - Änderungen in 2017

Neues Jahr, neue Regeln – auch 2017 ändert sich für Energieverbraucher einiges. Frau Kerstin Pahnke, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Minden, erklärt, was für private Haushalte wichtig wird.

  • Photovoltaik: Wer Strom erzeugt und selbst verbraucht, muss dafür im nächsten Jahr mehr zahlen. Bislang werden für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde 35 Prozent der EEG-Umlage fällig; ab 1. Januar 2017 sind es 40 Prozent. Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt sind aber für die ersten 10.000 selbstgenutzten Kilowattstunden pro Jahr weiterhin von der Umlage befreit. Damit müssen zumindest die Besitzer der meisten Photovoltaik-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern gar keine Umlage bezahlen.
     
  • Heizungslabel: Alle Heizkessel, die bis einschließlich 1991 gebaut wurden, erhalten ab 1. Januar 2017 beim Besuch des bevollmächtigten Schornsteinfegers - der sogenannten Feuerstättenschau – ein Effizienzlabel. In den Folgejahren werden immer jüngere Geräte einbezogen, bis ab 2024 alle Kessel ab 15 Jahren ein Label erhalten. Das Etikett ordnet die Heizung einer Effizienzklasse von A+ bis G zu und macht so deutlich, wie sparsam sie Energie einsetzt.
     
  • Staubsauger: Ab 1. September 2017 dürfen neue Staubsauger für den Haushaltsbereich nur noch maximal eine Leistung von 900 Watt haben statt der bisherigen 1.600 Watt. Der jährliche Stromverbrauch darf nach dem Stichtag nur noch höchstens 43 Kilowattstunden betragen und das Betriebsgeräusch darf nicht lauter als 80 Dezibel sein. Für die Saugkraft werden Mindestwerte festgeschrieben: 98 Prozent auf Hartböden und 75 Prozent auf weichen Untergründen müssen neue Modelle ab September erreichen. Auch das Effizienzlabel für Staubsauger wird angepasst. Statt von A bis G reicht die Skala der darauf verzeichneten Effizienzklassen ab 1. September 2017 von A+++ bis D.
     
  • TV-Effizienzlabel: Ab dem 1. Januar 2017 gilt für Fernsehgeräte ein Effizienzlabel mit den Klassen von A++ bis E. Die bisherige Klasse F entfällt somit, und statt A+ ist nun A++ die Top-Kategorie. Freiwillig dürfen Hersteller auch schon die Skala A+++ bis D nutzen.
     
  • Smart Meter: Im Jahr 2017 müssen erstmals sogenannte Smart Meter eingebaut werden also vernetzte elektronische Stromzähler, die Verbrauchsdaten speichern und übermitteln können. Betroffen sind davon zunächst nur zwei Gruppen von Haushalten: alle, die jährlich mehr als 10.000 und weniger als 20.000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbrauchen. Und diejenigen Verbraucher, die selbst Strom erzeugende Anlagen mit mehr als 7 Kilowatt Nennleistung betreiben. Den Einbau übernimmt der jeweils zuständige Messstellenbetreiber; die Haushalte selbst müssen nicht aktiv werden. Allerdings kommen jährliche Kosten auf die Verbraucher zu, für die es gesetzliche Obergrenzen gibt. Die liegen für die aktuell betroffenen Haushalte bei 130 Euro (bei mehr als 10.000 kWh Verbrauch) beziehungsweise bei 100 Euro für Anlagenbetreiber (bis 15 Kilowatt Peak Leistung). Ein eventuell nötiger Umbau des Zählerschranks kann weitere Kosten verursachen.

Wer weiterführende Fragen zu den Änderungen und zum Energiesparen hat, wendet sich an die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale in der Beratungsstelle in der Portastraße 9 in Minden, im Schinkelbau. Eine ausführliche Energieberatung wahlweise in der Beratungsstelle Minden aber auch im eigenen Zuhause, können Verbraucher jederzeit unter Tel. 0571-38637906, unter 0211 / 33 996 555 oder unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung vereinbaren.

(Text: Verbraucherzentrale NRW e.V. | Foto: Archiv)

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