Neuregelungen zum 1. Juli 2015
Im Juli 2015 ist es zu einigen Neuerungen in Gesetzen gekommen, das berichtet das NRW-Justizministerium.
Zum 01.07.2015 steigen die Renten, für Schuldnerinnen und Schuldner gelten höhere Pfändungsfreigrenzen und die Lkw-Maut wird auf mehr Bundesstraßen ausgeweitet.
Nach Mitteilung der Bundesregierung erhöhen sich die Renten zum 01. Juli 2015 in den neuen Bundesländern um 2,5%, in den alten Bundesländern um 2,1%. Außerdem steigen die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Künftig beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1.073,88 Euro (bisher: 1.045,04 Euro). Bei gesetzlichen Unterhaltspflichten erhöht sich der Betrag um monatlich 404,16 Euro (bisher 393,30 Euro) für die erste und um monatlich weitere 225,17 Euro (bisher 219,12 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Ferner wird die Lkw-Maut auf weitere rund 1.100 Kilometer autobahnähnliche vierspurige Bundesstraßen ausgeweitet.
Darüber hinaus gilt ab dem 01. Juli 2015 die neue Bürokratiebremse der Bundesregierung. Mit der "One in, one out-Regel" soll die Zunahme von Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft begrenzt werden. Die Regel besagt, dass mit neuen Regelungen für die Wirtschaft verbundene Belastungen an anderer Stelle abgebaut werden müssen. Sie gilt grundsätzlich für alle ab dem 01. Juli 2015 beschlossenen Regelungsvorhaben der Bundesregierung, die sich auf die Wirtschaft auswirken. (Text: NRW-Justiz, Foto: Aleksei_Glustsenko, fotolia.com)
Was ist neu? Mitteilung der Bundesregierung