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Sicheres Spielzeug: Worauf Eltern bereits beim Kauf achten sollten

Sicheres Spielzeug: Worauf Eltern bereits beim Kauf achten sollten

Der Startschuss für die Zeit der Weihnachtseinkäufe ist gefallen. Ob online oder im Einzelhandel, das Warenangebot ist wie immer riesengroß. Nach der Frage, über welche Geschenke sich ihre Jüngsten am meisten freuen könnten, stehen viele Eltern beim Einkauf bereits vor der nächsten Herausforderung: Wie erkenne ich, ob ein Spielzeug auch sicher ist und ob die Qualität stimmt? Denn immer wieder gelangt auch mangelhaftes Spielzeug, das für Kinder sogar gefährlich ist, in den Handel.

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat dazu eine Hotline für sicheres Spielzeug geschaltet. Diese bietet Tipps und Informationen zum Kauf von sicherem Spielzeug. Außerdem können die Anruferinnen und Anrufer Spielwaren melden, bei denen sie befürchten, dass diese unsicher oder schadstoffbelastet sind. Die Hotline ist bis zum 31.12.2015 montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr zu erreichen unter der Rufnummer 0211 / 837-1924.

„Bereits beim Kauf sollte man auf bestimmte Qualitätskriterien und Kennzeichen der Produkte achten“, rät Helmut Schimmelpfennig vom technischen Arbeitsschutz der Bezirksregierung. Er und seine Kollegen kümmern sich in OWL auch um das Thema Produktsicherheit von Kinderspielzeug und führen Kontrollen im Einzelhandel durch. Für Spielzeug gelten wie für alle anderen Produkte bestimmte Sicherheitsstandards, die laut Spielzeugrichtlinie eingehalten werden müssen. Helmut Schimmelpfennig empfiehlt daher für den Kauf von Kinderspielzeug: „Achten Sie darauf, dass die Ware mit dem CE-Kennzeichen und besser noch zusätzlich mit dem GS-Zeichen ausgezeichnet ist. Damit erklärt der Hersteller, dass das Spielzeug der Europäischen Richtlinie für Spielzeuge entspricht.“ Außerdem müssen laut Schimmelpfennig Produktbeschreibung und Warnhinweise in deutscher Sprache vorhanden sein. Der Name und die Anschrift des Herstellers oder des Importeurs müssen ebenfalls sichtbar und leserlich sein. Spielzeug, das für Kinder unter drei Jahren gefährlich sein kann, müsse einen Warnvermerk mit Nennung der spezifischen Gefahr tragen, wie beispielweise: ‚Nicht geeignet für Kinder unter drei Jahren wegen verschluckbarer Kleinteile‘. Der Experte rät außerdem, auf den Geruch des Produkts zu achten: „Spielzeug sollte nicht nach Chemie riechen, dann ist häufig etwas nicht in Ordnung.“ Wenn die Kunden beim Kauf diese Tipps beherzigten, so Schimmelpfennig, dann stehe einem fröhlichen Weihnachtsfest zumindest bei der Spielzeugsicherheit nichts mehr im Wege.

(Text: Bezirksregierung Detmold; Foto: Archiv)