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Sommerferien - Arbeitsschutz gilt auch für jugendliche Ferienjobber

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Viele Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen möchten in den Schulferien durch Ferienjobs ihr Taschengeld aufbessern. Jugendliche bedürfen aber auch bei Ferienjobs eines besonderen Schutzes, denn noch immer ist die Zahl der Arbeitsunfälle von Jugendlichen etwa doppelt so hoch wie die ihrer erwachsenen Kolleginnen und Kollegen.

„Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt junge Menschen vor Arbeit, die zu früh beginnt oder zu spät aufhört, die zu lange dauert, die zu schwer, gefährlich oder sonst für sie ungeeignet ist. Im Interesse der jungen Leute müssen diese Regeln unbedingt beachtet und eingehalten werden“, sagt Jutta Schmitz vom Dezernat Betrieblicher Arbeitsschutz der Bezirksregierung Detmold.
Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verboten. Für Schülerinnen und Schüler über 13 Jahre gibt es jedoch Ausnahmen, wenn die Eltern zustimmen und die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist, wie z. B. Babysitten, oder Nachhilfe – allerdings nur bis zu zwei Stunden täglich. Jugendliche über 15 Jahre dürfen einen Ferienjob ausüben, es gelten aber folgende Einschränkungen: So dürfen Schülerinnen und Schüler an maximal 20 Tagen im Jahr, pro Woche höchstens an fünf Tagen jobben. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Nachts zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Samstagen und Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit für Jugendliche nicht erlaubt. Für einige Branchen wie Gastronomie, Landwirtschaft sowie Tätigkeiten im Gesundheitsdienst und im Bäckereihandwerk gelten Ausnahmen.

Jugendliche dürfen nur Arbeiten durchführen, die sie körperlich nicht überfordern und die keine gesundheitlichen Gefahren bergen. Fließband- und Akkordarbeiten sind unzulässig. Der Arbeitgeber hat die Jugendlichen vor der Arbeitsaufnahme zu unterweisen und auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren hinzuweisen. Rund um Ferienjobs sind zudem noch folgende Punkte wichtig: Jugendliche sind bei Ferienjobs über den Arbeitgeber unfallversichert. Für sie fallen keine Beiträge zu den Sozialversicherungen an. Der Mindestlohn von aktuell 8,84 Euro pro Stunde gilt nur für erwachsene, jedoch nicht für minderjährige Ferienjobber. Mehr Informationen finden Interessierte unter www.mags.nrw/jugendarbeitsschutz.

Fragen zum Thema Jugendarbeitsschutz beantworten die Ansprechpartner vom Dezernat Betrieblicher Arbeitsschutz der Bezirksregierung Detmold. Die Ansprechpartner des Dezernats sind erreichbar per Mail unter post56@bezreg-detmold.nrw.de.

(Text: Bezirksregierung Detmold, Symbolfoto: Archiv)

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