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Afrikanische Schweinepest - Kreis rät zu Früherkennung

Minden-Lübbecke -

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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, die mit hohen Tierverlusten bei Haus- und Wildschweinen einhergehen kann. Halter von Hausschweinen haben zudem erhebliche wirtschaftliche Einbußen wegen damit verbundener Handelsbeschränkungen, die bei Ausbruch dieser Tierseuche verhängt werden müssen.

Seit Anfang September hat das ASP-Virus auch Deutschland erreicht. In der betroffenen Region sind mit Brandenburg und Sachsen bereits zwei Bundesländer involviert. Aktuell gibt es mehr als 156 bestätigte Virusnachweise ausschließlich bei Wildschweinen. Hausschweinebestände sind bisher verschont geblieben.

Wenn ein Wildschweinkadaver gefunden wird, sind die Veterinärämter verpflichtet, diese Fundorte infizierter Wildschweinkadaver als reglementierte Gebiete zu bestimmen. In diesen betroffenen Gebieten kommt es unvermeidlich auch für Hausschweinehalter zu zahlreichen Beschränkungen. In so einem Fall wäre der Transport von Schweinen aus einem betroffenen Gebiet nur noch nach Genehmigung der Behörde und unter Erfüllung von strikten Auflagen (vorherige Blutproben, klinische Untersuchung) gestattet.

Diese Einschränkungen sind nicht nur mit einem hohen finanziellen Aufwand für die Tierhalter verbunden, da die dabei anfallenden Kosten zu Lasten des Tierhalters gehen, sondern die gesamte Produktionskette betreffen. Zudem sind personelle und organisatorische Engpässe im Rahmen der Probenentnahme und der Untersuchungen in den Ställen sowie in den zuständigen Ämtern nicht ausgeschlossen, wodurch es zu Verzögerungen der geplanten Transporte kommen kann.

Um dies zu verhindern, rät das Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke den schweinehaltenden Betrieben dringend, am freiwilligen Früherkennungsprogramm zur Anerkennung als ASP-Statusbetrieb teilzunehmen. „Durch die Teilnahme verpflichtet sich der Tierhalter, bestimmte „Statusanforderungen“, wie beispielsweise die Untersuchung verendeter Schweine auf ASP und die Überprüfung der Biosicherheit zu erfüllen. Die Früherkennung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Seuche“, erläutert Dr. Ute Fritze, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

Für Betriebe mit ASP-Status entfallen durch diese regelmäßigen Maßnahmen die oben genannten Proben und Untersuchungen vor der Verbringung von Schweinen aus reglementierten Gebieten. Nehmen viele Betriebe teil, so kann ein flächendeckendes Netzwerk zur Früherkennung entstehen. Kommt es zu einem Eintrag des Virus in einen Hausschweinebestand, kann schneller gehandelt werden, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.

Auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke werden laufend die aktuellsten Informationen zum Ablauf des Früherkennungsprogramms ASP-Statusbetrieb unter der Rubrik „Service“ im Bereich „Tiere und Lebensmittel“ – „Aktuelles“ – zusammengestellt. Dort finden Interessierte ein Merkblatt mit allen Einzelheiten zum Erwerb des ASP-Status sowie das Antragsformular für die Teilnahme: www.minden-luebbecke.de/Service/Tiere und Lebensmittel/Aktuelles.

(Text: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv)

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