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Krisenstab und Einsatzleitung des Kreises üben den Ernstfall

Minden-Lübbecke -

Krisenstab und Einsatzleitung des Kreises üben den Ernstfall

Foto: Gemeinsame Übung: Krisenstab und Einsatzleitung (© Volker Dau/Kreis Minden-Lübbecke)

Bei einer Katastrophe oder einem großen Schadensereignis muss schnell gehandelt werden. Nur so kann den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Minden-Lübbecke im Ernstfall sofort und professionell geholfen werden. Der Kreis Minden-Lübbecke ist als untere Katastrophenschutzbehörde für den Katastrophenschutz im Kreisgebiet verantwortlich. Zu diesem Zweck wird ein Krisenstab und eine Einsatzleitung eingerichtet. Außerdem organisiert der Kreis bei Bedarf ein Bürgertelefon und eine Personenauskunftstelle ein, um Bürgerinnen und Bürgern bei großen Unglücken Auskünfte zu erteilen.

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Damit es im Ernstfall gut organisiert abläuft, werden die Mitglieder des Krisenstabes und der Einsatzleitung in regelmäßigen Abständen geschult. So haben 58 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die zum Krisenstab und zur Einsatzleitung gehören, kürzlich am Institut der Feuerwehr in Münster ihr Wissen vertieft. Von den 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehörten 30 Personen der Kreisverwaltung an, die restlichen 28 Personen verteilten sich auf Einsatzleitung, Fachberater Technisches Hilfswerk (THW) und Polizei.

Die Einsatzleitung wurde vorwiegend von ehrenamtlichen Einsatzkräften der Feuerwehren Minden-Lübbecke gestellt. Einsatzleiter war Reiner Hußmann, Leiter der Feuerwehr Espelkamp. Den Krisenstab leitete Kreisdirektorin Cornelia Schöder.

Im aktuellen Seminar sah das mehrtägige Szenario eine „Flächenlage“ vor, die von einzelnen Feuerwehren ohne nachbarschaftliche oder überörtliche Hilfe nicht mehr bewältigt werden konnte.

Das Fazit von Cornelia Schöder, Leiterin des Krisenstabs: „Die Seminarteilnehmer sollten durch die gemeinsame Bewältigung einer Schadenslage ihre persönlichen Fertigkeiten in der Stabsarbeit stärken. Dabei stand die gemeinschaftliche Bearbeitung einer Schadenslage im Vordergrund, um die Handlungssicherheit bei den Entscheidungsprozessen in Krisenstab und Einsatzleitung zu vertiefen. Die Kommunikationsprozesse und Informationswege wurden hierbei ebenfalls gefestigt“.

Aufgaben und Struktur

Der Krisenstab ist eine besondere Organisationsform der Behörde. Er ist keine ständige Einrichtung und wird ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum nach einem vorbestimmten Organisationsplan gebildet und besetzt. Der Krisenstab erledigt und koordiniert als so genanntes „administrativ-organisatorisches“ Entscheidungsgremium des Kreises Minden-Lübbecke alle mit einer Großeinsatzlage in Zusammenhang stehenden Maßnahmen.

Aufgabe und Zweck des Krisenstabes ist es, unter den eventuell zeitkritischen Bedingungen eines Ereignisses umfassende Maßnahmen schnell, ausgewogen und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem politisch Gesamtverantwortlichen zu veranlassen.

Die Einsatzleitung führt die Einsatzkräfte, sie ist die „operativ-taktische Komponente“. Die Einsatzleitung setzt die Einsatzkräfte so ein, dass Gefahren möglichst schnell und umfassend abgewehrt werden. Und sie veranlasst Maßnahmen, die Schäden an Leib, Leben oder Hab und Gut so weit wie möglich begrenzen. Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter wird vom Kreis Minden-Lübbecke bestellt und ist meist die Leiterin oder der Leiter einer Feuerwehr oder die Kreisbrandmeisterin beziehungsweise der Kreisbrandmeister oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter.

Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen unterscheidet im Katastrophenschutz zwischen Großeinsatzlagen und Katastrophen.

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Von Großeinsatzlagen spricht man, wenn Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfes eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzkräfte erforderlich ist, die von einer Kommune allein nicht mehr geleistet werden kann.

Eine Katastrophe ist ein noch weitergehendes Schadensereignis als eine Großeinsatzlage. Dabei können Leben, Gesundheit, oder Sachwerte - bis hin zur lebensnotwendigen Versorgung und zu den natürlichen Lebensgrundlagen in außergewöhnlichem Maße gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt sein. In solchen Fällen arbeiten die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten Kräfte unter der Gesamtleitung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde, dem Kreis Minden-Lübbecke, eng zusammen.

Beispiele für ein Tätigwerden des Krisenstabes sind folgende Schadensereignisse:

• Großbrände, Waldbrände mit Schadstoffaustritt und -ausbreitung

• Transportunfälle oder Unfälle bei Lagerung und Umgang mit Freisetzung von Gefahrstoffen

• Unwetterereignisse, Starkregen, Schneemassen, Überflutungen

• Kampfmittelfunde, Kampfmittelbeseitigungen

• Räumungen, Evakuierungen

• großflächiger Energieausfall (Strom, Gas)

• Ausfall, Störung, Verkeimung der Trinkwasserversorgung

• Seuchen und/oder Epidemien bei Mensch oder Tier

• Ausfall von Abwasserentsorgung und -aufbereitung, Müllentsorgung

• Notfallschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen (Stichwort: Außen- und Fernzone)

(Text: Kreis Minden-Lübbecke)

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