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Stadt prüft Aussetzung der Gebühren für die Musikschule

Porta Westfalica -

Im Zusammenhang mit der Schließung der Musikschule prüft die Stadt Porta Westfalica zur Zeit, ob und in welchem Umfang die Gebühren für die Musikschule ausgesetzt bzw. erstattet werden können. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird der Einzug der Gebühren für den Monat April 2020 zunächst ausgesetzt. Die Abbuchung der Gebühren für das 2. Quartal 2020 wird somit zunächst nur die Gebühren für die Monate Mai und Juni 2020 umfassen. Eltern, welche die Gebühren nicht abbuchen lassen, werden gebeten ihre Überweisungen bzw. Daueraufträge entsprechend anzupassen und zunächst die Gebühr lediglich für Mai und Juni 2020 zu den jeweiligen Fälligkeiten lt. Gebührenbescheid zu überweisen.

(Text: Stadt Porta Westfalica)

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