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5 Jahre Wasserrahmenrichtlinie

Porta Westfalica -

Die Stadt Porta Westfalica hat bereits vor über 10 Jahren begonnen, Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der Fließgewässer durchzuführen. Alle Arbeiten wurden mit Hilfe des interkommunalen Gewässerentwicklungsprojekts Weser-Werre-Else umgesetzt. Hier bilden 18 Kommunen und die Kreise Minden-Lübbecke und Herford eine Kooperation mit deren Hilfe nicht nur Fließgewässerprojekte umgesetzt werden, sondern bisher arbeitslose Menschen eine neue berufliche Perspektive bekommen können. Die Kosten werden mit bis zu 80% von der Landesregierung gefördert und so konnten bereits viele Gewässer auf dem Stadtgebiet auf diese Weise aufgewertet und naturnäher entwickelt werden.

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Bereich „In den Wiesen“ . Nach den Bodenarbeiten wurden heimische Uferstauden wie zum Beispiel die gelbe Sumpfschwertlilie von Projektmitarbeitern gepflanzt. Die weitere Entwicklung bestimmt der Bach selbst…. (Foto: © Dipl.-Ing Anke Schurtzmann, Landschaftsarchitektin)

Seit dem Jahr 2009 gelten die im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie aufgestellten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Ziel ist, bis zum Jahr 2027 den guten Zustand bzw. das gute ökologische Potential für die Gewässer und Grundwasser in Europa zu erreichen. Dies ist ein langer und schwieriger Prozess, gesteuert von den einzelnen Ländern, umgesetzt durch die Gewässerunterhaltungsträger, zumeist sind das Kommunen und Wasserverbände.
Manchmal können Maßnahmen nur die Weichen stellen für einen Entwicklungsprozess im und am Gewässer und der sog. „gute Zustand“ kann erst nach einigen Jahren erreicht werden. Hierfür brauchen die Gewässer neben Initialmaßnahmen vor allem genügend Raum und eine verständnis- und rücksichtsvolle Nachbarschaft.
Judith Mohme, stellv. Leiterin des Bauhofes: „Das Weser-Werre-Else Projekt bietet uns seit 10 Jahren die Möglichkeit, Arbeiten an Gewässern auch in viel liebevoller Handarbeit durchzuführen. In vielen Bereichen ist Maschineneinsatz gar nicht möglich und wichtige Arbeiten, auch in geschützten Gebieten, würden so gar nicht durchgeführt werden können. Auch die kleinen Maßnahmen, Stück für Stück, führen am Ende zum großen Ziel, das die Wasserrahmenrichtlinie festgelegt hat.“

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Vor dem Umbau: Das Ufer war verbaut und es gab keinen natürlichen Entwicklungsraum. Der Querschnitt betrug etwa 1 Meter – viel zu wenig, um bei einem Starkregenereignis die erhöhten Wassermengen aufnehmen zu können. (Foto: © Dipl.-Ing Anke Schurtzmann, Landschaftsarchitektin)

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Nach Umbau im Mai 2014: Naturnah gestaltete Gewässer dienen nicht nur der Natur an sich, sondern wirken auch einem möglichen Hochwasser entgegen. Gerade nach einem Starkregenereignis wird es deutlich – Fließgewässer benötigen Raum, um die größeren Wassermengen abführen zu können. (Foto: © Dipl.-Ing Anke Schurtzmann, Landschaftsarchitektin)

In dieser Zeit hat die Stadt Portawestfalica insgesamt 100 kleinere und größere Maßnahmen umgesetzt. In Porta Westfalica sind vier Gewässer für die EU berichtspflichtig: der Twiesbach und der Herrengraben im Südbereich der Stadt und der Sandfurthbach und die Schermbeeke im Norden. In den Gewässern wurden sog. Strahlursprünge (naturnahe Abschnitte), Strahlwege (Abschnitte mit Beeinträchtigungen, die jedoch der Wanderung der Fließorganismen dienen) und Trittsteine (relative kurze, strukturreiche Gewässerstrecken) festgelegt, die mit entsprechenden Maßnahmen gesichert, bzw. entwickelt werden müssen.
Am Twiesbach konnten in diesem Sommer in zwei Bereichen schöne Entwicklungsmaßnahmen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt werden. In Lohfeld, westl. der Straßen „In den Wiesen“, wurde auf stadteigener Fläche das Gewässer aufgeweitet, stellenweise verbreitert und z. T. Totholz eingebaut. Dies hat zur Folge, dass sich ein geschwungener Verlauf entwickeln kann mit unterschiedlichen Uferneigungen, Sohlbreiten und Strömungsmustern – zum Wohl von gewässertypischen Tieren und Pflanzen. Darüber hinaus wird der chemische Zustand des Gewässers durch solche Maßnahmen positiv beeinflusst.
An der Dillenstraße wurde der sog. wilde Uferverbau entfernt. Die an die Bebauung angrenzende Uferböschung ist jahrelang mit Pflastersteinen und z. T. Bauschutt befestigt worden, um Abbrüche zu verhindern. Diese Verbaumaßnahmen stehen im Widerspruch zu einer natürlichen Uferböschung mit typischen Stauden und Gehölzen und machen eine naturnahe Entwicklung des Gewässers unmöglich. Durch die durchgeführte Maßnahme wurde das Gewässer verbreitert, geschwungen gestaltet und etwas entfernt von der Bebauung verlegt. Neu gesetzte Uferstauden geben der Böschung zusätzlich Halt und sorgen für ein gesundes „Gewässerklima“.

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„Förderung der Artenvielfalt “ durch die punktuelle Bepflanzung einheimischer Uferstauden, wie z.B. Baldrian, Wasserminze und Blutweiderich. (Foto: © Dipl.-Ing Anke Schurtzmann, Landschaftsarchitektin)

Information

Ziele der Wasserrahmenrichtlinie:
Mit der Wasserrichtlinie wird das Ziel verfolgt, die Gewässer und das Grundwasser in Europa in einen guten Zustand zu bringen. Folgende Planung ist vorgesehen:

2009
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2010-2015; seit 24.02.2010 behördenverbindlich;
allgemeine Beschreibung des Gewässerzustands und der signifikanten Belastungen;
Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms, mit dem Programmelement „Lebendige Gewässer“, das bis 2015 durchgeführt werden soll.

Ende 2012
Bericht über die bis dahin umgesetzten Maßnahmen sowie über die Implementierung konzeptioneller Maßnahmen.

Ende 2015
2. Bewirtschaftungsplan. Alle 6 Jahre ist der Bewirtschaftungsplan zu revidieren und es sind Maßnahmenprogramme für die nächsten 6 Jahre aufzustellen, sofern die Ziele noch nicht erreicht wurden.
Ende 2016
Erstellung von Konzepten (z. B. Machbarkeitsstudie für eine 4. Reinigungsstufe in Kläranlagen). Weitere Untersuchungen und Kontrollen zur Klärung von Ursachen für mäßige bis schlechte Zustände von Wasserkörpern

Ende 2018
Durchführung der notwendigen Maßnahmen, die für die Zielerreichung „guter Zustand für alle Gewässer“ notwendig sind.
Hydromorphologische Maßnahmen und Herstellung der Durchgängigkeit von Gewässern.
Maßnahmen zur Reduzierung stofflicher Belastungen

Ende 2021
Guter ökologischer und chemischer Zustand für alle Oberflächen- und Grundwasserkörper (Ziel der WRRL).

Evtl. 3. Bewirtschaftungsplan für die Maßnahmen, für die eine Verlängerung der Zielerreichungsfrist bis 2027 eingeräumt wird.
Es kann diverse Gründe dafür geben, warum die Maßnahmenträger den guten Zustand bis 2021 nicht erreichen können. In diesem Fall können die Maßnahmenträger Antrag auf eine Fristverlängerung stellen. Gründe können z. B. mangelnde Flächenverfügbarkeit sein.

Ende 2027
Vollständige Umsetzung.