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Wer ist der Sparkönig im Haushalt?

Wer ist der Sparkönig im Haushalt?

Wie machen sich Waschmaschine, Kühlschrank oder Wäschetrockner auf der Energiekostenabrechnung bemerkbar? Worauf achten, wenn eine Neuanschaffung ansteht? Die Auswahl ist groß und Ausstattung, Leistung, Energieverbrauch und Preis sind oftmals nicht ohne weiteres vergleichbar.

Aktuelle Geräteübersicht bei der Verbraucherzentrale erhältlich

Eine gute Orientierung bietet die aktualisierte Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2016/2017“ des Niedrig-Energie-Instituts, die an allen Beratungsstandorten der Verbraucherzentrale NRW erhältlich ist. Auf einen Blick finden Verbraucher in der Broschüre die effizientesten Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen, Trockner und Spülmaschinen, die derzeit auf dem Markt verfügbar sind. Übersichtliche Listen geben Auskunft über Hersteller, Abmessungen sowie die zu erwartenden Betriebskosten in 15 Jahren.

Dass der Vergleich sich langfristig auch finanziell lohnt, weiß Kerstin Pahnke, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Minden: „Auch wenn effiziente Geräte in der Anschaffung zwar etwas teurer sind, die Mehrkosten rechnen sich durch die Einsparungen bei Strom- und Wasserkosten im Laufe der Jahre wieder.“

Die Broschüre gibt außerdem Hinweise, wie die Betriebskosten eines Geräts berechnet werden, was es mit Klimaklassen, „Low-Frost“ und Vorschaltgeräten auf sich hat und wie Altgeräte korrekt entsorgt werden.

Das Heft gibt es ab sofort kostenlos in den Beratungseinrichtungen der Energieberatung der Verbraucherzentrale oder als Download auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Bei Fragen zu effizienten Elektrogeräten und zum Stromsparen im Haushalt geben die Energieberater der Verbraucherzentrale NRW gerne Auskunft. Eine ausführliche Energieberatung wahlweise in der Beratungsstelle Minden aber auch im eigenen Zuhause, können Verbraucher jederzeit unter Tel. 0571 / 38637906 oder minden.energie@verbraucherzentrale.nrw, unter 0211 / 33 996 555 oder unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung vereinbaren.
Eine Entgeltbefreiung ist nach Vorlage entsprechender Nachweise möglich. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

(Text: Verbraucherzentrale Minden | Symbolfoto: Archiv)

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