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40-Jähriger verübt mehrere Straftaten

Lübbecke / Hille / Rödinghausen -

20180419 hallo minden festnahme

Ein 40-jähriger Mann ist am Sonntagabend in Gehlenbeck in ein an der Kraienhopstraße abgestellten Mercedes eingestiegen. Die Eigentümer, ein Pärchen aus Blasheim, ertappten den Unbekannten dabei auf frischer Tat. Nach einer Flucht zu Fuß gelang es dem Autobesitzer mit Hilfe von weiteren Anwohnern, den 40-Jährigen an der Kirche bis zum Eintreffen der zwischenzeitlich alarmierten Polizei festzuhalten. Dabei leistete der Verdächtige keinen Widerstand.

Auf seiner Flucht, die auch über eine eingezäunte Wiese führte, warf der 40-Jährige ein zuvor aus dem Mercedes gestohlenes Handy sowie eine Sporttasche weg. Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Polzisten zudem ein Etui mit Ausweispapieren und Kreditkarten, welche einem Mann aus Hüllhorst über die Osterfeiertage abhandengekommen waren. Der ehemals in Hüllhorst lebende und jetzt wohnungslose 40-Jährige wurde festgenommen.

Für die Ermittler ist der Mann kein unbeschriebenes Blatt. So entwendete er am Abend des 21. Januar an der "Oberen Tilkenbreite" in Lübbecke einen VW Golf Cabrio. Noch am gleichen Abend tauchte der 40-Jährige mit gestohlenen Wagen auf einem Grundstück in Hille-Nordhemmern auf. Hier wurde er von einem Bewohner überrascht, als er die Seitenscheiben zweier nebeneinanderstehender Autos einschlug und ein Handy stahl. Mit dem Golf gelang ihm aber die Flucht. Den Pkw fand die Polizei einige Zeit später verlassen in einer Wohnsiedlung in Rödinghausen (Kreis Herford). Anwohner waren auf den fremden Wagen aufmerksam geworden und hatten die Polizei verständigt.

Weitere Ermittlungen brachten die Beamten schließlich auf die Spur des 40-Jährigen. Der Beschuldigte ist in den vergangenen Jahren mehrfach wegen diverser Diebstähle aufgefallen und hat bereits eine Haftstrafe verbüßt. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Lübeck gegen den Mann wegen Betruges. Nach einer Nacht im Polizeigewahrsam mussten die Beamten den 40-Jährigen wieder auf freien Fuß setzen. Ein Richter sah keine ausreichenden Gründe für die Anordnung der Untersuchungshaft.

(Text und Symbolfoto: Polizei / Jochen Tack)

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