Anmeldung der Schulanfänger zum Schuljahr 2020/2021
Minden -
Das Schulbüro der Stadt Minden weist darauf hin, dass alle Kinder, die vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 geboren wurden, zum 1. August 2020 schulpflichtig werden. Alle schulpflichtigen Kinder sollen bis Mitte Oktober für den Besuch einer Grundschule angemeldet werden.
Betroffene Eltern/Erziehungsberechtigte werden spätestens Anfang September vom Schulbüro der Stadt Minden schriftlich über die Schulpflicht ihres Kindes informiert. Sie können ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Dazu füllen sie den mitgeschickten Anmeldebogen aus und senden diesen an das Schulbüro der Stadt Minden zurück. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Ansprechpartnerin: Frau Timm, Tel. 0571 89-750, E-Mail: r.timm@minden.de, Dienstgebäude: Kleiner Domhof 6, Zimmer: 1.10.
Öffnungszeiten Schulbüro: Montag bis Mittwoch 8 - 12.30 Uhr und 14 - 16 Uhr; Donnerstag 8 - 12.30 Uhr und 14 - 18 Uhr, Freitag 8 - 12.30 Uhr.
(Text und Screenshots: Stadt Minden, Symbolfoto: Archiv)
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