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Asyl: Verwaltungsgerichte sind gut geru?stet

Minden -

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Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen hat sich in Erwartung weiter zu- nehmender Asylverfahren gut aufgestellt und ist gegenwa?rtig in der Lage, die Herausfor- derung zu bewa?ltigen, erkla?ren die Pra?sidentin des Oberverwaltungsgerichts sowie die Pra?sidentinnen und Pra?sidenten der nordrhein-westfa?lischen Verwaltungsgerichte.

Die Zahl der Asylverfahren bei den sieben Verwaltungsgerichten ist erheblich gestiegen, wobei der seit einigen Monaten stark angeschwollene Flu?chtlingsstrom sich darin noch nicht nie- derschla?gt.

Viele Asylverfahren sind beim Bundesamt fu?r Migration und Flu?chtlinge (BAMF), dessen ablehnende Entscheidungen die Verwaltungsgerichte auf Antrag der Asylbewerber kontrollieren, noch nicht abgeschlossen. „Wann diese Welle auf uns zurollt, bleibt abzuwarten“, so die Pra?sidentin des Oberverwaltungsgerichts, Dr. Ricarda Brandts. „Wir sind aber zuversichtlich, dank der zugesagten personellen Versta?rkung sowie mit internen organisatorischen Maßnahmen die Situation bewa?ltigen und effektiven Rechts- schutz gewa?hren zu ko?nnen.“

Verfahrenszahlen

Die Zahl der bei den sieben Verwaltungsgerichten eingegangenen Asylverfahren hat sich gegenu?ber 2013 mehr als verdoppelt (2013: rund 10.100, 2014: 15.600, 2015: hochge- rechnet 22.000), gegenu?ber 2011 (5.811) vervierfacht. Der Anteil an allen verwaltungsge- richtlichen Verfahren betra?gt inzwischen durchschnittlich 41 %. Dabei gewa?hrleisten die Verwaltungsgerichte im Interesse der Flu?chtlinge und der Allgemeinheit schnellen Rechts- schutz.

Asylbewerber und Aufnahmegemeinde haben einen Anspruch auf schnelle Klarheit u?ber eine Bleiberechtsperspektive. Eilverfahren, in denen nach Aktenlage daru?ber entschieden wird, ob ein Asylbewerber zuna?chst bleiben darf oder abgeschoben werden kann, dauern durchschnittlich weniger als einen Monat.

Auch weil die Ausla?nderbeho?rden nach erfolglosen Eilantra?gen trotz vollziehbarer Ausreisepflicht der Asylbewerber ha?ufig nicht abschieben, ist regelma?ßig danach noch in der Hauptsache zu entscheiden. Dies geschieht, in der Regel nach einer mu?ndlichen Verhandlung, durchschnittlich nach sieben Monaten.

Die meisten neu eingegangenen Verfahren bezogen sich in diesem Jahr (bis 30. September 2015) auf das Kosovo (3279), es folgten Syrien (2014), Serbien (1760) und Albanien (1466). Die Westbalkan-Verfahren betreffen vielfach sogenannte Folgeantra?ge, d. h. bisher rechtskra?ftig erfolglose Asylbewerber haben mit der Begru?ndung einen erneuten Asylantrag gestellt, die Sach- und Rechtslage habe sich gea?ndert oder neue Beweismittel la?gen vor.

Personal

Zu der zu?gigen Entscheidungspraxis bei den Asylverfahren, die auch nicht zu Lasten der u?brigen Verfahren geht, sind die Verwaltungsgerichte nur aufgrund umfassender personeller Versta?rkung in der Lage. In diesem Jahr sind 22 neue Richterinnen und Richter eingestellt worden, die unter Beru?cksichtigung der o?rtlichen Belastung auf die sieben Ver- waltungsgerichte im Land verteilt wurden (Aachen: 3, Arnsberg: 3, Du?sseldorf: 6, Gelsen- kirchen: 4, Ko?ln: 2, Minden: 2, Mu?nster: 2).

Fu?r das kommende Jahr hat die Landesregierung 37 weitere Richterstellen sowie 39 Stellen im nichtrichterlichen Dienst zugesagt.

Organisation

Inzwischen bearbeiten fast alle Verwaltungsrichterinnen und -richter, spezialisiert nach Herkunftsla?ndern der Asylbewerber, auch Asylverfahren. Die sogenannten Dublin-Verfahren, die die Frage betreffen, welcher EU-Mitgliedstaat fu?r das Asylverfahren zusta?ndig ist, sind ebenfalls u?berwiegend auf bestimmte Spruchko?rper konzentriert. Auf die Entscheidungspraxis des BAMF – etwa zur vorrangigen Bearbeitung der Asylantra?ge aus bestimmten Herkunftsla?ndern – reagieren die Verwaltungsgerichte durch schnelle Anpassung ihrer Gescha?ftsverteilung.

Daru?ber hinaus haben die nordrhein-westfa?lischen Verwaltungsgerichte weitere organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die effektive Bewa?ltigung der Asylverfahren zu gewa?hrleisten. Unter anderem gibt es Asyl-Ansprechpartner und -Ansprechpartnerinnen in jedem Gericht fu?r einen schnellen Informations- und Erfahrungsaustausch innerhalb der Gerichtsbarkeit sowie eine „Task Force Asyl“, die auf Leitungsebene die erforderlichen Vera?nderungs- und Entscheidungsprozesse vorbereitet und Lo?sungsstrategien erarbeitet.

Oberverwaltungsgericht

In zweiter Instanz steigt die Zahl der Asylverfahren ebenfalls an, sie machen hier 24 % (Stand 30. September 2015) der eingegangenen Hauptsacheverfahren aus. Die Zunahme bei den Verwaltungsgerichten betrifft zu einem großen Teil Eilverfahren, in denen es kein Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht gibt. Dies gilt auch, wenn in der Hauptsache die Asylklage als offensichtlich unbegru?ndet abgelehnt wird. Im U?brigen kann die Berufung nur in bestimmten Fa?llen, etwa bei grundsa?tzlicher Bedeutung oder bei Verfahrensma?ngeln, durch das Oberverwaltungsgericht zugelassen werden.

(Text: Verwaltungsgericht Minden, Foto: HALLO MINDEN)

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