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Aufstallungspflicht für den gesamten Kreis Minden-Lübbecke

Minden-Lübbecke -

Aufstallungspflicht für den gesamten Kreis Minden-Lübbecke

Als Vorsichtsmaßnahme gegen die Verbreitung der Geflügelpest ordnet das Kreisveterinäramt ab heute eine Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet an. Aufstallung bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.minden-luebbecke.de unter der Rubrik Tiere und Lebensmittel.

Die Allgemeinverfügung wird erlassen, um ein unnötiges Risiko für das Hausgeflügel zu vermeiden.

(Text: Kreis Minden-Lübbecke | Symbolfoto: Archiv)

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