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Baugenehmigung für den RegioPort Weser rechtswirksam

Minden -

Baugenehmigung für den RegioPort Weser rechtswirksam

Foto: Hier entsteht der RegioPort (@ Stadt Minden)

Als Betätigung ihrer Auffassung, dass die Baugenehmigung für den RegioPort Weser rechtswirksam erteilt wurde, sieht die Stadt Minden den am 13. Oktober (wir berichteten) ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes. Eine Bürgerin aus Bückeburg hatte im Januar 2017 erteilte Baugenehmigung für das Projekt am Mittellandkanal angefochten, um einen Baustopp zu erwirken. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes hat den Eilantrag abgelehnt und die Klage zudem für unzulässig erklärt. Das Gericht sah „nach überschlägiger Bewertung der Sach- und Rechtslage die Rechte der Klägerin nicht verletzt“. Gegen den Beschluss kann die Klägerin Beschwerde einlegen. Die Sache würde dann vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster verhandelt.

Stadt sieht Gerichtsbeschluss als Bestätigung – Hafen GmbH glücklich über die Entscheidung

„Das Wichtigste an diesem Beschluss ist, dass der RegioPort weiter gebaut werden kann“, lautete die Stellungnahme von Bürgermeister Michael Jäcke zu dem Fax, das am heutigen Freitag um 10.49 Uhr bei der Stadt Minden eingegangen ist. Der Vorsteher des Planungsverbandes und Bau-Beigeordneter Lars Bursian sieht den Beschluss als Bestätigung für die „guten Planungen“ - dahingehend, dass im Prozess eine gerechte Abwägung der Belange von künftigem Hafenbetrieb und sowie den Belangen der Bürgerinnen und Bürger stattgefunden hat. Zum Beispiel seien während der Planungen nach Eingaben von Anwohnern der Lärm- und Lichtimmissionsschutz verbessert worden.

Basis für die Baugenehmigung sei der vom Planungsverband RegioPort Weser aufgestellte Bebauungsplan. Auch diesen hält Verbandsvorsteher Lars Bursian, trotz einer beim Bundesveraltungsgericht anhängigen Klage, weiter für „gut und rechtens“. Das Ende Juni 2017 gefällte OVG-Urteil zum Bebauungsplan bezog sich im Schwerpunkt auf die Gründung und die Rolle des Planungsverbandes und auf die Frage, und ob die beiden Kreise überhaupt über die Planung mitbeschließen durften.

Dadurch, dass das im Juni ergangene Urteil nicht rechtskräftig ist, hat es auch keine aufschiebende Wirkung. Mit dem Beschluss von heute ist auch die Baugenehmigung weiter rechtswirksam. Für das Vorhaben gibt es zudem einen Planfeststellungbeschluss für die Kaje der Generaldirektion Wasserstraße und Schifffahrt Hannover.

Die Arbeiten für den RegioPort in Minden-Päpinghausen haben Anfang Juli begonnen. Vorhabenträger ist die Mindener Hafen GmbH, die am Mittellandkanal einen neuen Containerhafen errichten will. „Die Mindener Hafen GmbH ist sehr glücklich über die Entscheidung des Mindener Verwaltungsgerichts“, so Geschäftsführer Joachim Schmidt in einer Stellungnahme. Nach wie vor sei für den Mindener Hafenstandort eine zügige Erweiterung der Umschlagflächenkapazitäten von immenser Wichtigkeit. Durch einen Baustopp würde die weitere Entwicklung Mindens zur Logistikdrehscheibe OWL's zumindest deutlich ausgebremst. Neben den Verzögerungen im Bauablauf hätte ein Baustopp zudem zusätzliche Kosten verursacht, die letztlich zu Lasten der Wirtschaftlichkeit des Hafenprojektes gegangen wären. „Die Mindener Hafen GmbH wird das Projekt nunmehr wie geplant fortsetzen und hoffentlich Ende nächsten Jahres den Startschuss zum Betrieb des Terminals RegioPort Weser geben können“, so Schmidt abschließend.

(Text: Stadt Minden)

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