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Baugenehmigung für RegioPort nicht erfolgreich anfechtbar

Minden / Münster -

Baugenehmigung für RegioPort Weser nicht erfolgreich anfechtbar

Foto: Baubeginn des RegioPorts im Sommer 2017.

Mit der Beschwerde einer Bürgerin aus Bückeburg hat sich jetzt das Oberverwaltungsgereicht (OVG) in Münster befasst. Am Mittwoch (21. Februar), ist der Beschluss vom 9. Februar bei der Stadt Minden eingegangen. Es ging in dem Verfahren um die Rechtswirksamkeit der von der Stadt erteilten Baugenehmigung für das Projekt RegioPort Weser am Mittellandkanal. Die Bauarbeiten dafür laufen seit Sommer 2017. Die Antragstellerin hatte – nach einem abgelehnten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes - Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Minden beim OVG eingelegt.

Die Bürgerin aus Bückeburg hatte im Januar 2017 die erteilte Baugenehmigung für das Hafen-Projekt angefochten, um einen Baustopp zu erwirken. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Minden hatte den Eilantrag daraufhin abgelehnt. Das Gericht sah im Herbst 2017 „nach überschlägiger Bewertung der Sach- und Rechtslage die Rechte der Klägerin nicht verletzt“. Zu dem gleichen Schluss kam nun auch das OVG Münster. Es ließe sich keine Verletzung „von schützenden Normen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts feststellen“, heißt es in der Begründung des heute per Fax zugegangenen Beschlusses.

Die Antragstellerin könne sich nicht auf ein so genanntes Planbedürfnis berufen, da sie aufgrund der Entfernung ihres Grundstücks vom Vorhaben „durch das Unterbleiben der erforderlichen Planung“ nicht in ihren eigenen Interessen berührt sei, so das OVG. Auch in Zusammenhang mit dem Immissionsschutz konnte das Gericht in Münster keine Überschreitung der Richtwerte bezogen auf das Grundstück der Klägerin feststellen.

Basis für die weiter rechtswirksame Baugenehmigung ist der vom Planungsverband RegioPort Weser aufgestellte Bebauungsplan. Auch gegen diesen wurde geklagt. Der Ende Juni 2017 erlassene Beschluss des OVG Münster dazu bezog sich im Schwerpunkt auf die Gründung und die Rolle des Planungsverbandes und auf die Frage, und ob die beiden Kreise Minden-Lübbecke und Schaumburg überhaupt über die Planung mitbeschließen durften.

Im Sommer 2017 hatte der Planungsverband RegioPort Weser Revision gegen die ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster zum Bebauungsplan eingelegt. In dieser Sache wird Mitte Mai 2018 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Würde das Revisionsverfahren zum Nachteil des Planungsverbandes ausgehen, müsste ein neuer Bebauungsplan für das Projekt aufgestellt werden.

(Text und Foto: © Pressestelle der Stadt Minden)

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