Online-Magazin für Minden und Umgebung

Bodenkundliche Untersuchungen in einigen Mindener Stadtbezirken

Minden-Lübbecke -

Bodenkundliche Untersuchungen in einigen Mindener Stadtbezirken

Foto: Die Karte zeigt den Ausschnitt, in dem im Stadtgebiet Minden und den benachbarten Kommunen die bodenkundlichen Untersuchungen von Mai bis November laufen. © Geologischer Dienst NRW

Der Geologische Dienst NRW mit Sitz in Krefeld wird von Mai bis November 2017 im Kreis Minden-Lübbecke bodenkundliche Untersuchungen vornehmen. „Diese regionalen Untersuchungen dienen einer allgemeinen Bestandsaufnahme des Bodens und des Untergrundes“, erläutert Benjamin Groß, Leiter des Bereiches Vermessung und Geoservice der Stadt Minden. Grundlage sind die „Richtlinien über die Durchführung land- und forstwirtschaftlicher Standortuntersuchungen und deren Anwendung in Umweltschutz, Raumordnung, Land- und Forstwirtschaft“. Im Mindener Stadtgebiet stehen die so genannten „Mindener Wiesen“ im Fokus des Landesbetriebes. Diese grenzen an die Stadtbezirke Haddenhausen, Dützen, Rodenbeck und Hahlen.

Auch Teile von Hille sind betroffen

Die Beauftragten müssen zur Erledigung ihrer Untersuchungen fremde Grundstücke betreten. Die dazu entsprechenden Regelungen finden sich im Landesbodenschutzgesetz vom 9. Mai 2000, im Landesforstgesetz vom 24. April 1980 (Fassung vom 9. Mai 2000) und im Landschaftsgesetz vom 21. Juli 2000. Betroffen sind vor allem Grundstückseigentümer*innen in Hahlen – im Bereich zwischen Hahler Straße und Mittellandkanal – sowie in den Stadtbezirken Dützen (Hummelbeck) und Haddenhausen – hier nur die Grundstücke nördlich der Bundesstraße 65. Die Stadt Minden bittet, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geologischen Dienstes NRW bei ihren Aufgaben zu unterstützen. „Diese kündigen ihren Besuch auch vorher an“, so Groß.

Im Rahmen der Kartierungen seien kleine Handbohrungen notwendig, stellenweise auch Aufgrabungen zur Entnahme von Bodenproben. Auf Grund der geltenden Gesetze haben Grundstückseigentümer*innen den vom Geologischen Dienst NRW beauftragten Personen das Betreten ihrer Grundstücke, mit Ausnahme von Wohngebäuden sowie die Vornahme der genannten Außenarbeiten jederzeit zu gestatten. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Die durch Dienstausweise mit Lichtbild sich ausweisenden Beauftragten des Geologischen Dienstes NRW werden auf die landwirtschaftlichen Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke weitgehend Rücksicht nehmen.

Die Ergebnisse der Aufnahmen werden in amtlichen Karten veröffentlicht. Sie seien wichtige Unterlagen für viele Aufgaben, zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft (Bodennutzung, Bodenverbesserung, Erosionsschutz, Holzartenwahl), im Bauwesen, bei der Planung und Landespflege (Landesplanung, Bauleitplanung, Naturschutz), im Landeskulturbau und in der Wasserwirtschaft (ent- und bewässerungsbedürftige Flächen) sowie für die wissenschaftliche Forschung und den naturkundlichen Unterricht, so der Geologische Dienst.

(Text: Stadt Minden)

Das ist auch interessant:

Erster Schritt in Richtung Aufwertung des Rechten Weserufers

Einbruch in Campus Minden

Das 'Reisebüro am Dom' ist umgezogen

Polizei schnappt 5 alkoholisierte Fahrer an einem Tag

Kurznachrichten

Service

Social