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Bürger könnten bis über 60.000 € für Flüchtlinge zahlen müssen

Minden -

Bürger könnten bis über 60.000 € für Flüchtlinge zahlen müssen

Zum Hintergrund: Die Aufnahme syrischer Kriegsflüchtlingen aufgrund von Landesaufnahmeprogrammen (2013) wurde davon abhängig gemacht, dass für die geflüchteten Personen sogenannte Verpflichtungserklärungen abgegeben wurden. Aufgrund dieser Erklärungen können die Verpflichtungsgeber für einen Teil der Sozialleistungen, die die Flüchtlinge erhalten, in Anspruch genommen werden.

Das sagen die betroffenen Bürger
(Pressemitteilung Welthaus Minden)

Etwa vierzig Interessierte trafen sich am Montag im Hansehaus, um sich über den neuesten Stand der Auseinandersetzungen um die Verpflichtungserklärungen informieren zu lassen und ihre Erfahrungen auszutauschen. Es war die erste Veranstaltung dieser Art in Minden. Eingeladen hatten Mitglieder der Mindener Initiative zum Thema „Verpflichtungserklärungen für Flüchtlinge aus Syrien mit Familienangehörigen in Deutschland“.

Katja Sonntag vom Welthaus Minden informierte darüber, dass von den 576 in der Ausländerbehörde Mindens abgegebenen Verpflichtungserklärungen etwas über 200 Syrerinnen und Syrer tatsächlich im Kreis und in der Stadt Minden angekommen sind. „Damit sie auf einem sicheren Fluchtweg nach Deutschland zu ihren Familien kommen konnten, haben syrische und deutsche Bürgen sich verpflichtet, die Kosten zu übernehmen bis zu einer Anerkennung in einem Asylverfahren. Nun erfahren sie, dass sie drei Jahre lang für alle entstehenden Kosten aufkommen sollen.“ Entsprechend erhielten sie in den letzten vierzehn Tagen Mitteilungen des Jobcenters des Kreises mit einer Ankündigung der zu übernehmenden Sozialleistungen. Es geht um Summen zwischen 3.000,- Euro bis über 60.000,- Euro.

Rüdiger Höcker, früher einmal Pfarrer in Minden, erläuterte, wie es zu diesen Forderungen kommt. „Letztendlich geht es um einen Rechtsstreit zwischen dem Bund und den Ländern, der auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird. 2013 bis 2015 wurde den Bürgen immer wieder bestätigt, dass sie nur bis zu einer Anerkennung im Asylverfahren finanziell einstehen müssten. Jetzt erfahren sie, dass dies von Anfang an nicht geklärt war. Doch die Politik weigert sich, Verantwortung zu übernehmen.“ Die anwesenden Bürgen haben sehr persönlich ihre Geschichten erzählt und ihre Enttäuschung geäußert: „Wir wurden gelobt für unser zivilgesellschaftliches Engagement und jetzt bekommen wir einen Tritt in den Hintern.“

Am Ende waren sich alle Anwesenden einig. Wir werden nicht lockerlassen. Wir werden Klagen. Wer werden unsere Geschichten öffentlich machen. Wir werden uns wehren. Rüdiger Höcker: „Bitte gebt uns Eure Geschichten! Bitte erzählt uns, warum Ihr unterschrieben habt und warum Ihr überzeugt ward, nur bis zur Anerkennung im Asylverfahren zu bürgen.“ Manfred Stock, der durch die Veranstaltung führte: „Ihr Bürgen habt Haltung gezeigt. Das gleiche erwarten wir von der Politik in Stadt, Land und Bund. Steht endlich zu dem, was gesagt wurde.“

Weitere Informationen: www.welthaus-minden.de/index.php/projekte/asyl-fluechtende

Das sagt der Kreis Minden-Lübbecke
(Pressemitteilung Kreis Minden-Lübbecke)

Zurzeit werden im Kreis Minden-Lübbecke die ersten Anhörungsschreiben an Verpflichtungsgeber (Bürgen) verschickt. Es handelt sich hierbei um einen laufenden Prozess. Die Angeschriebenen erhalten mit dem Anhörungsschreiben die Möglichkeit einer Stellungnahme. Hier geht es beispielsweise um die Darlegung der Einkommensverhältnisse.

Ist die Anhörung erfolgt, wird der Einzelfall geprüft. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, wird ein Erstattungsbescheid erlassen. Hiergegen kann vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Unabhängig davon wird die Zahlung der Forderung zeitlich befristet ausgesetzt. Diese Vorgehensweise entspricht der bundesweit, seit Frühjahr geltenden Weisungslage, auf dessen Grundlage der Kreis handelt.

Im Bereich des Arbeitslosengeldes II geht der Kreis für seinen Zuständigkeitsbereich derzeit von 170 Erstattungsansprüchen aus. Bisher sind rund 20 Anhörungsschreiben verschickt worden.

Erstattungsbescheide sind bisher nicht erlassen worden.

(Symbolfoto: Archiv)

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