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Einführung des neuen WeserWerreTickets im Mühlenkreis

Minden-Lübbecke -

Am 1. August 2016 wird in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford mit dem WeserWerreTicket ein Monatsticket eingeführt, mit dem Menschen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, ein umfassendes Mobilitätsangebot erhalten.

WeserWerreTicket

Foto: Sabine Heinzel vom Verkehrsministerium des Landes NRW, mehrere Bürgermeister aus dem Mühlenkreis, Achim Overath (MHV) und Landrat Dr. Ralf Niermann (v.l.) präsentieren im Linienbus die Modell-Tickets des neuen WeserWerreTickets.

Die Entscheidung zur Einführung des WeserWerreTickets trafen die Entscheidungsträger sowohl der beiden Kreise und aller Kommunen als auch der in der Tarifgemeinschaft zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen und Institutionen. Dieses Angebot ist bislang landesweit einmalig. Der Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, Dr. Ralf Niermann, stellte dieses neue Angebot anlässlich eines Pressegesprächs am 6. Juni im Kreishaus in Minden vor und machte deutlich: „Mobilität für alle ist für uns sehr wichtig und wird in Zukunft auch ihren hohen Stellenwert behalten. Unsere Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, aber auch die bei uns hilfesuchenden Flüchtlinge können mit dem WeserWerreTicket ein Mobilitätsangebot im Öffentlichen Personennahverkehr wahrnehmen, das die Kreise Herford und Minden-Lübbecke als gemeinsamen, zusammenhängenden Raum erschließt.“

Dieses Ticket, dass zu einem Preis von 35,00 Euro in den Bussen und den anderen Verkaufsstellen des Nahverkehrs einschließlich der Eisenbahnen erworben werden kann, gilt im gesamten Raum beider Kreise. Voraussetzung für den Erwerb ist eine Kundenkarte, die den Berechtigten in ihren jeweiligen Kommunen ausgestellt wird.

Das WeserWerreTicket finanziert sich ohne wirtschaftliche Beteiligung der Kreise und Kommunen aus den Tarifeinnahmen sowie einer Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen stellte im Pressegespräch Frau Sabine Heinzel, Referatsleiterin im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, vor.

Die praktische Durchführung liegt bei den Minden-Herforder-Verkehrsbetrieben (MHV). Deren Geschäftsführer Achim Overath präsentierte alle wichtigen Fakten rund um das neue Angebot.

Das WeserWerreTicket im Überblick:

  • Geltungsbereich: Kreise Minden-Lübbecke und Herford
  • Preis: 35,- Euro / Monat (für den Berechtigtenkreis)
  • Tarifliche Eckpunkte: Nicht übertragbar, keine Mitnahmeregelung, keine Zeitgrenze, Möglichkeit des Lösens von vergünstigten AnschlussTickets
  • Berechtigtenkreis: Analog der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im ÖPNV NRW (Richtlinien Sozialticket 2011)
  • Berechtigtennachweis: Durch die zuständigen Ämter der Kommunen ausgestellte Kundenkarte (analog MonatsTickets im Ausbildungsverkehr) und Lichtbildausweis
  • Prüfung und Ausgabe der Bezugsberechtigung: Durch die ausgebenden Kommunen (Sozialämter, Bürgerbüros o. ä.)
  • Ausgabe des Tickets: Busfahrer, Fahrkartenautomaten, Vorverkaufsstellen.
(Text und Foto: Anna Berlit-Schwigon / Kreis Minden-Lübbecke)

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