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Fußgängerampel an der Hahler Straße in Betrieb

Minden -

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(Foto: Stadt Minden)

Seit dem 9. August vormittags ist sie in Betrieb: die neue Ampel an der Hahler Straße/Ecke Alte Sandtrift. Darüber freuen sich Bürger, Anwohner, vor allem aber der Verein Lebenshilfe e.V., der neben einigen Einwohnern die Anregung für die Fußgängerampel gegeben hatte. Am Mittag nahmen der Ortsvorsteher für den Stadtbezirk Königstor, Athanasios Vlachos, Rolli-Fahrerin Nicole Heide sowie die beiden Ferienspielkinder der Lebenshilfe, Justus und Lenny, nebst Begleitung die Ampel offiziell in Betrieb. Sie überquerten sicher und mit viel Spaß gleich zwei Mal die Hahler Straße. Die Anlage ist eine Fußgängerbedarfsampel, die auf Anforderung reagiert.

An der Stelle ist vor einigen Jahren die Rollstuhlfahrerin Nicole Heide von einem Auto angefahren und verletzt worden. Das hatte den Verein Lebenshilfe e.V. im November 2016 veranlasst, einen offiziellen Antrag für eine sichere Querung zu stellen. „Viele Mitarbeiter und Besucher des Lebenshilfe-Centers an der Alten Sandtrift überqueren an dieser Stelle die vielbefahrene Hahler Straße regelmäßig“, so Geschäftsführer Jochen Rogmann. Auch die verunglückte Rollstuhlfahrerin setzte sich persönlich für die Ampel bei Bürgermeister Michael Jäcke ein.

Laut Verkehrsbehörde der Stadtverwaltung Minden gab es über mehrere Jahre hinweg Nachfragen, ob an der Stelle nicht eine Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr zur Überquerung der Fahrbahn geschaffen werden könnte. Ein weiterer Grund für eine Prüfung der Anregungen war ein gestiegenes Verkehrsaufkommen insgesamt und eben auch in der Hahler Straße sowie das allgemeine Ziel der Stadt Minden, den ÖPNV und den nicht motorisierten Verkehr für Fußgänger und Radfahrer zu fördern, so die Verkehrsbehörde weiter. Sie hat als nächsten Schritt eine Verkehrszählung veranlasst.

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(Foto: Verkehrsbehörde Stadt Minden)

Bei dieser Zählung überquerten morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr 49 Fußgänger/Radfahrer die Straße an der Stelle. Zu der Zeit befuhren rund 800 Fahrzeuge pro Stunde den Straßenabschnitt. Eine weitere Kfz-Verkehrszählung an der Hahler Straße ergab eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge von 10.969 Fahrzeugen (Mittel über alle sieben Wochentage). „Das Kfz-Verkehrsaufkommen war damit so hoch, dass ein Fußgängerüberweg nicht in Betracht kam“, erläutert Lars Bursian, Beigeordneter für Städtebau und Feuerschutz.

Bei der Einrichtung von Querungsanlagen – Signalanlagen, Fußgängerüberwege (= Zebrastreifen) oder Querungshilfen (Mittelinseln) – handeln Städte und Gemeinden nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“. Die Wahl der besten Anlage richtet sich nach der Frequenz, also der Anzahl der querenden Personen, nach dem Verkehrsaufkommen und nach der jeweiligen Örtlichkeit, erläutert die Verkehrsbehörde.

Fußgängerüberwege sind zum Beispiel unzulässig bei mehr als einem Fahrstreifen pro Richtung, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 50 Stundenkilometern, generell außerorts oder wenn auf der Straße eine „grüne Welle“ eingerichtet wurde. „Also fiel die Wahl nach eingehender Prüfung und Bewertung auf die Bedarfsampel“, fasst Bursian zusammen.

„Bei dem Knotenpunkt handelt es sich nicht um eine Unfallhäufungsstelle“, machen Verkehrsbehörde und Ordnungsbehörde deutlich. Das wäre ein Knotenpunkt oder ein kurzer Streckenabschnitt einer Straße, bei dem die Zahl gleicher Unfallarten, gleicher Unfalltypen oder gleicher Unfallursachen einen bestimmten Wert überschreiten. Die Polizei führe eine regelmäßige und fortlaufende Unfallstatistik und melde derartige Unfallhäufungsstellen an die Stadt Minden. Auch gelte der Bereich nicht als Gefahrenpunkt. Hier wären regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen möglich.

Ganz in der Nähe der neuen Ampel - in Höhe des Hauses Hahler Straße Nr. 84 - hat die Ordnungsbehörde im Jahr 2018 ein Verkehrszählgerät platziert, um die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs zu ermitteln. Der Wert V 85 – das bedeutet 85 Prozent der Verkehrsteilnehmer fahren bis zu dieser Geschwindigkeit - lag demnach bei 53 Kilometern pro Stunde. „Ein sehr guter Wert bei angeordneten 50 Stundenkilometern“, so Petra Rösemeier.

(Text: Polizei)

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