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IHK rät Unternehmen zur Umstellung auf neues Datenschutzrecht

OWL -

IHK rät Unternehmen zur Umstellung auf neues Datenschutzrecht

Eine tiefgreifende Veränderung in der geschäftlichen Datenverarbeitung betrifft viele Unternehmen: Am 25. Mai 2018 werden die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz wirksam. Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) rät Unternehmen, sich rechtzeitig auf das neue Datenschutzrecht einzustellen.

„Der Countdown für die Umstellung auf die neuen Regeln läuft. Nach Wirksamwerden der Vorschriften gibt es keine weitere Umstellungsfrist“, erklärt IHK-Rechtsreferent Lars Henning Döhler. „Dann müssen nicht nur sämtliche Datenverarbeitungsprozesse, sondern auch Lösungen zur Datensicherheit an das neue Recht angepasst sein.“ Brisant ist der erheblich erhöhte Rahmen für Bußgelder, die Unternehmen bei Verstößen gegen die neuen Datenschutzvorschriften drohen. Ab Mai 2018 können die Aufsichtsbehörden Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bei Konzernen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes als Strafe verhängen.

„Anfragen unserer Mitgliedsunternehmen zeigen, dass die Unsicherheit in der ostwestfälischen Wirtschaft in Bezug auf das neue Datenschutzrecht groß ist“, erklärt Döhler. Diese Einschätzung werde von einer aktuellen Studie zur EU-Datenschutzgrundverordnung unterstützt, die das IT-Unternehmen Veritas Technologies in Auftrag gegeben und veröffentlicht hat. Befragt wurden 900 Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Zwar glaube hiernach immerhin nur gut die Hälfte der befragten Unternehmen, die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung nicht einhalten zu können. Konkrete Nachfragen offenbaren aber erhebliche Defizite. So geben 42 Prozent an, keine Möglichkeit zu haben, festzustellen zu können, welche personenbezogenen Daten gespeichert oder gelöscht werden sollten. Weiteren 39 Prozent sei es nicht möglich, Daten bei einer internen Suche überhaupt treffsicher identifizieren und verwalten zu können. Bei 32 Prozent der Befragten gebe es keine technische Möglichkeit, Daten in Echtzeit überwachen zu können. Schließlich sehe sich mit 30 Prozent fast jedes dritte befragte Unternehmen nicht darauf vorbereitet, personenbezogene Daten vor Diebstahl, Verlust oder Schaden zu schützen.

Neben drohenden hohen Bußgeldzahlungen fürchteten die an der Umfrage teilnehmenden Unternehmen für den Fall eines Verstoßes gegen die neuen Datenschutzregeln vor allem negative Berichte in Medien und sozialen Netzwerken, Imageverluste, eine Markenschädigung und letztlich den Verlust von Marktanteilen. „Es gibt für die Unternehmen zwar keinen Grund zur Panik. Aber gerade auch kleine und mittlere Unternehmen müssen bedenken, dass die Umstellung des ganzen Unternehmens auf das neue Datenschutzrecht Zeit und Ressourcen kostet“, erklärt Döhler. Schließlich müssten unter anderem Verträge, Einwilligungserklärungen und Löschkonzepte überarbeitet oder neu erstellt, Mitarbeiter geschult und unter Umständen Hardware ergänzt oder ersetzt werden. Die IHK unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Umstellung auf das neue Datenschutzrecht durch Informationen über ihre Medien, Merkblätter und eine Checkliste. Darüber hinaus bietet die Rechtsabteilung der IHK rechtliche Hinweise sowie Informationsveranstaltungen an.

(Text: IHK | Symbolfoto: Archiv)

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