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Immer weniger Raser im Mühlenkreis

Kreis Minden-Lübbecke -

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An den 15 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Kreisgebiet – von denen vier in beide Fahrtrichtungen schwenkbar sind – wurden in diesem Jahr bis zum 30. November 9.129.384 Fahrzeuge in 48.658 Kamerastunden überprüft. Im Vorjahr waren es 10.469.552 Fahrzeuge in 46.684 Kamerastunden.

Die Zahl der beanstandeten Fahrzeuge ist von 44.227 (Stand 30. November 2014) auf 39.226 Fahrzeuge Ende November diesen Jahres zurückgegangen. 2014 war also noch jeder 267. Verkehrsteilnehmer an den stationären Anlagen im Kreisgebiet zu schnell unterwegs, während es 2015 „nur“ noch jeder 286. war. Damit setzt sich der fallende Trend der Beanstandungsraten deutlich fort: 2003 hatte noch durchschnittlich jedes 86. Fahrzeug an den Messplätzen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten.

Die höchste Verstoßquote war 2015 auf der L 770 in Hille in Höhe der Pohlsche Heide zu verzeichnen, wo jeder 178. Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat. Weitgehend eingehalten wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit dagegen auf der L 766 in Isenstedt, wo nur 12 von 18.846 überprüften Verkehrsteilnehmern, also jeder 1571. Fahrzeugführer, zu schnell unterwegs waren.

Der Kreis Minden-Lübbecke verfolgt seit 1992 durch stationäre Geschwindigkeitsüberwachung mit sogenannten „Starenkästen“ und seit 1995 durch mobile Geschwindigkeitsüberwachung mit dem kreiseigenen Radarwagen das Ziel, die Zahl der Geschwindigkeitsverstöße zu verringern und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

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Mobile Geschwindigkeitsüberwachung im Überblick
Durch den kreiseigenen Radarwagen wurden in diesem Jahr bis zum 30. November an derzeitig 235 Messstellen 210.905 Fahrzeuge in 1.536 Einsatzstunden überprüft. 11.516 Verkehrsteilnehmer hielten sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Zum gleichen Zeitpunkt hatten im Vorjahr 10.053 von 214.217 überprüften Fahrern die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten.

Präventive Verkehrssicherheitsarbeit
Neben solchen Maßnahmen, die Strafen nach sich ziehen, legt der Kreis großen Wert auf präventive Verkehrssicherheitsarbeit. Er initiiert und fördert Verkehrssicherheitstage in Kindergärten, Grundschulen, Berufskollegs und sozialen Einrichtungen sowie Sicherheitsaktionen zu Schuljahresbeginn.

2015 haben wieder alle Schulanfänger an Grund- und Förderschulen das Übungsheft „Der schlaue Fußgänger“ erhalten, um die Kinder auf die Gefahren auf dem Schulweg hinzuweisen und das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu üben. Diese Schulanfangsaktion soll helfen, Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Kindern zu reduzieren.

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Die Kampagne „Sichtbarkeit bringt Sicherheit “ hat in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit der Polizei, den Seniorenbeiräten und den Sozialverbänden speziell die Senioren angesprochen, die mit Rollatoren und Gehhilfen im Straßenverkehr unterwegs sind. Auf Wochenmärkten, vor Einkaufscentern und auch in Seniorenheimen konnten sie sich ihre Rollatoren, Gehhilfen und Rollstühle mit reflektierender Folie bekleben lassen. Dazu gab es wertvolle Hinweise, wie man sich und die Hilfsgeräte für die dunkle Jahreszeit rüsten sollte.

Dazu kamen weitere gemeinsame Maßnahmen mit Polizei und Verkehrswacht und Aktionen während der Herbstzeit.

Alle genannten Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Verkehrssicherheit auf den Straßen des Kreises Minden-Lübbecke zu erhöhen und damit auch die Lebens- und Aufenthaltsqualität in unseren Städten und Gemeinden zu verbessern. Das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke stellt eine positive Entwicklung der Geschwindigkeitsüberwachung und folglich eine höhere Verkehrssicherheit im Jahr 2015 fest.

Auch für das nächste Jahr gilt es, verantwortungslose Raser, wie den Fahrer eines BMW 525i, der auf der L 770 in Hille in Höhe der Pohlsche Heide bei einer dort erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit 159 km/h gemessen wurde, auszubremsen. Nach der Bußgeldkatalogverordnung handelt es sich hier um einen Verstoß, der mit 600 Euro Geldbuße und einem Fahrverbot von drei Monaten sowie der Eintragung von 2 Punkten im Fahreignungsregister geahndet wird.

(Text: Kreis Minden-Lübbecke, Fotos: Polizei)

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