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Klage wegen Vorhaben der Firma Ahrens abgewiesen

Minden / Petershagen -

Klage wegen Vorhaben der Firma Ahrens abgewiesen

Foto: Verwaltungsgericht Minden.

Das Verwaltungsgericht Minden hat im Anschluss an eine mündliche Verhandlung vom 09.07.2018 die Klage eines Nachbarn gegen die der Ahrens Transport und Handel GmbH & Co. KG erteilte Zulassung vorzeitigen Beginns vom 19. Juli 2016 abgewiesen (Az. 11 K 6333/16). Gegenstand des angefochtenen Bescheides der Bezirksregierung Detmold sind bestimmte Errichtungsmaßnahmen wie der Einbau einer Untergrundbefestigung auf dem Betriebsgrundstück.

Der Kläger hat eine Verletzung eigener Rechte weder in materiell-rechtlicher noch in verfahrensrechtlicher Hinsicht geltend machen können. Das Gericht hat die seitens der Bezirksregierung getroffene Prognoseentscheidung nicht in Frage gestellt, wonach seinerzeit mit einer Entscheidung zugunsten der Firma Ahrens gerechnet werden konnte. Die Stadtverwaltung Petershagen hatte zuvor im Juni 2016 gegenüber der Bezirksregierung ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Vorhaben erklärt. In der Urteilsbegründung werden auch keine Verfahrensfehler festgestellt, die zu einer gerichtlichen Aufhebung der Zulassung vorzeitigen Beginns hätten führen können.

Die Bezirksregierung wird weiterhin das Verfahren der Stadt Petershagen zur Aufstellung des angekündigten neuen Bebauungsplans und die Vereinbarkeit des Vorhabens der Firma Ahrens mit dessen zukünftigen Festsetzungen abwarten. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird gegebenenfalls später fortgeführt.

(Text: Bezirksregierung Detmold | Foto: Archiv)

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