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Lieferzeiten für Geschäfte in der Fußgängerzone ändern sich

Minden -

Nach einem Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verkehr sollten die Lieferzeiten in der Fußgängerzone geändert werden. „Das wird jetzt nach dem abgeschlossenen Probebetrieb der versenkbaren Poller-Anlagen umgesetzt“, so die Ordnungsbehörde.

Nach einem Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verkehr sollten die Lieferzeiten in der Fußgängerzone geändert werden. „Das wird jetzt nach dem abgeschlossenen Probebetrieb der versenkbaren Poller-Anlagen umgesetzt“, so die Ordnungsbehörde. Final fehlte noch die neue Beschilderung. Ab Freitagabend (8. September) gelten nun die neuen Lieferzeiten: werktags von 6 bis 10.30 Uhr und von 18.30 bis 22 Uhr (bisher 6 bis 10 Uhr und 18 Uhr bis 22 Uhr). Zu allen übrigen Zeiten sowie sonntags und feiertags sind die Poller hochgefahren.

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Einfahren darf in die Fußgängerzone außerhalb dieser Zeiten nur, wer eine Ausnahmegenehmigung beantragt hat, und selbstverständlich jederzeit alle Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie Müll- und Straßenreinigungsfahrzeuge. Diese sind alle mit so genannten RFID-Chips (Abkürzung - englisch für Radio Frequency Identification) ausgestattet. Alle, die die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten befahren wollen, müssen eine Ausnahmegenehmigung bei der Ordnungsbehörde beantragen. Das sind zum Beispiel Geldtransport-Unternehmen, Handwerker oder auch Anwohner, die einen gehbehinderten Angehörigen abholen oder bringen wollen. Das Formular gibt es auf dieser Internetseite: https://www.minden.de/wirtschaft-mobilitaet-wohnen/mobilitaet-verkehr/sicherheit/ .

Alle anderen Lieferfahrzeuge können außerhalb der Lieferzeiten die eingerichteten Lieferzonen am Rand der Fußgängerzone nutzen. „Diese sind besonders gekennzeichnet und dürfen nur zu Lieferzwecken genutzt werden. Nicht berechtigt dort parkende Fahrzeuge werden verwarnt“, so die Ordnungsbehörde. Mit „Lieferverkehr“ ist nur der Transport von gewerblichen Waren, jedoch nicht das Abholen oder Bringen von Personen gemeint, erläutert der Bereich Verkehr. Auch Privatpersonen, die Gegenstände transportieren, gelten nicht als Lieferverkehr.

Grundsätzlich müssen alle Antragsteller begründen, warum sie außerhalb der Lieferzeiten einfahren wollen. Es werde dann eine Mobilnummer hinterlegt und mitgeteilt, über welche Einfahrt die Fußgängerzone befahren werden darf. Die Berechtigten können dann die Poller an einer zugewiesenen Stelle über das Handy freischalten und runterfahren. Für alle übrigen drei Anlagen von vier funktioniere das nicht.

Die Stadt Minden weist darauf hin, dass aufgrund der Veranstaltung „Hopfen und Malz“ mit verkaufsoffenem Sonntag vom 23. bis 24. September 2023 die abendlichen Lieferzeiten am Samstag, 23. September, von 18.30 bis 22 Uhr außer Kraft gesetzt sind. Alternativ müssen dann die eingerichteten Lieferzonen genutzt werden. Die Poller bleiben zum Schutz der Veranstaltung geschlossen. Weiterhin ist am Samstag in der Zeit von 12.30 bis 22 Uhr und am Sonntag in der Zeit von 12.30 bis 20 Uhr das Absenken über Telefonie (alle, die über eine Ausnahmegenehmigung verfügen) ebenfalls nicht möglich, so die Ordnungsbehörde.

Die installierten Poller sollen alle Veranstaltungen mit Menschansammlungen in der Innenstadt vor Terroranschlägen mit Lastwagen – wie zum Beispiel in Berlin - schützen. Bislang wurden dafür immer Beton-Quader oder Wasserbehälter an den Rändern der Fußgängerzone von den Städtischen Betrieben Minden aufgestellt. „Diesen Aufwand haben wir nun nicht mehr“, sagt Peter Wansing, Leiter und Beigeordneter der SBM. Die versenkbaren Polleranlagen in Minden gingen Anfang Juli in den Probebetrieb.

Quelle: Stadt Minden, Foto: Hallo Minden

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