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Mehr als 130 Verstöße gegen Vorgaben beim Feuerwerksverkauf

OWL -

Mehr als 130 Verstöße gegen Vorgaben beim Feuerwerksverkauf

Beim Feuerwerksverkauf wurde in Ostwestfalen-Lippe im Vergleich zum Vorjahr vermehrt gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Das ist die Bilanz der jüngsten Kontrollen des Feuerwerksverkaufs durch die Bezirksregierung Detmold. Die Fachbeamten hatten in 2017 insgesamt 138 Beanstandungen getroffen.

199 Betriebe hatten die Mitarbeiter des Dezernates für Arbeitsschutz zwischen dem 28. und 31. Dezember überprüft (2016: 147 Betriebe). 138 Verstöße gegen Produktsicherheit und Sicherheitsbestimmungen haben sie registriert (2016: 68).

Der Schwerpunkt der festgestellten Mängel (insgesamt 46) lag bei aufgerissenen Sicherheitsverpackungen. Pyrotechnische Gegenstände mit solch einem Mangel dürfen nicht mehr frei verkauft werden. Hier ist auch an die Verbraucher zu appellieren, im Geschäft Sicherheitsverpackungen nicht unbedacht zu öffnen oder zu beschädigen.

Auch wurden Mängel bei den Kennzeichnungsbestimmungen festgestellt. So wurde eine größere Anzahl an Produkten (über 40) ohne die seit 2017 zwingend erforderliche CE-Kennzeichnung angeboten, wenngleich sich dieser Mangel auf wenige Händler konzentrierte. Produkte ohne CE-Kennzeichnung dürfen nicht angeboten und mussten sofort aus dem Verkauf genommen werden.

Bei der Beschaffenheit der Verkaufs- und Lagerräume wie zum Beispiel fehlende beziehungsweise nicht ausreichende Maßnahmen zur Brandbekämpfung und nicht ordnungsgemäße Fluchtwege werden immer noch Fehler begangen, die zumeist bei der Kontrolle vor Ort direkt behoben werden konnten.

In Einzelfällen waren die zulässigen Lagerhöchstmengen überschritten und mussten die Lagermengen reduziert werden.

„Märkte, in denen Mängel festgestellt werden, erhalten von uns entsprechende Schreiben. Beim Überschreiten der zulässigen Lagerhöchstmengen wird zudem geprüft, ob der Verdacht eines Straftatbestandes vorliegt,“ sagt Antonius Kümmel vom Dezernat für Arbeitsschutz.

Illegales Feuerwerk wie die sogenannten „Polenböller“ wurden nicht vorgefunden. Ebenfalls wurden keine Probleme bei der Abgabe der Pyrotechnik hinsichtlich der Altersbeschränkungen festgestellt.

(Text: Bezirksregierung Detmold | Symbolfoto: Archiv)

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