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Neue Prüfpflicht für Tanks in Wasserschutzgebieten

Minden-Lübbecke -

An diesem 1. August 2017 tritt die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft.

Umwelt gefährdende "Öl-Rostlauben" sollen durch die Neuregelung der Prüfungsverordnung frühzeitig entdeckt werden. 

An diesem 1. August 2017 tritt die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft. Sie regelt nun bundeseinheitlich unter anderem die Überprüfung von Heizöltankanlagen durch Sachverständige.

Neu ist, dass oberirdische Anlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten künftig bereits ab einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Liter überprüfen zu lassen sind. Bislang trat die Prüfpflicht erst ab einem Fassungsvermögen von mehr als 5.000 Liter ein. Das Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke weist darauf hin, dass Prüfungen, die dem Schutz des Grundwassers dienen, grundsätzlich vom Betreiber zu veranlassen sind. Weitere Informationen unter Telefon 0571-80723280 (Oliver Wolff) oder unter www.minden-luebbecke.de.

Unterirdische Anlagen (Erdtanks) sind alle fünf Jahre überprüfen zu lassen, innerhalb von Wasserschutzgebieten alle zweieinhalb Jahre. An diesen Regelungen hat sich nichts geändert.

Oberirdische Anlagen (zum Beispiel im Keller aufgestellte Tanks) müssen alle fünf Jahre überprüft werden, wenn das Fassungsvermögen mehr als 10.000 Liter beträgt. Auch diese Regelung bleibt unverändert.

(Text: Mirjana Lenz - Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv)

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