Neues Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten
Minden-Lübbecke -

Alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Tätigen müssen sich ab sofort anmelden und gesundheitlich beraten lassen – Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, benötigt dazu eine Erlaubnis.
Am 1. Juli 2017 ist bundesweit das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen – kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) – in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt.
Das Gesetz gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel auch Tantra-Massagen oder Escort. Ebenso gilt das Gesetz für diejenigen, die kein Geld, sondern Sachleistungen, wie zum Beispiel freies Wohnen oder Essen, Schmuck usw. für ihre sexuellen Dienstleistungen erhalten, wenn sie auf diese Weise ihren Lebensunterhalt sichern oder steigern.
Kernpunkte des neuen Gesetzes sind:
- Anmeldepflicht sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung für alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Tätige.
- Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiberin bzw. des Betreibers.
Die gesundheitliche Beratung, die Anmeldung und das Informations- und Beratungsgespräch werden auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für alle sechs Kreise in Ostwestfalen-Lippe (Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn) durch die Stadt Bielefeld wahrgenommen. Die Bezirksregierung Detmold hat diese Form interkommunaler Zusammenarbeit positiv begleitet und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung genehmigt.
Die Gesundheitsberatung für Prostituierte erfolgt ab dem 1.9.2017 im Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Nikolaus-Dürkopp-Str. 5-9, Zimmer E01 und E03 im Erdgeschoss nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 0521/51-3876).
Die Anmeldung für die Tätigkeit als Prostituierte / Prostituierter in Ostwestfalen kann nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 0521/51-5072, -5073 und -5074) ab dem 1.9.2017 im Ordnungsamt Bielefeld im Neuen Rathaus erfolgen (Niederwall 23, Eingang gegenüber dem Haupteingang, beschriftet mit Stadt Bielefeld, 320.22).
Die Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes ist beim Ordnungsamt in Bielefeld an der genannten Adresse zu beantragen, wenn der Betrieb seinen Sitz in Bielefeld bereits hat oder haben soll, ansonsten bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltung – also im Kreis Minden-Lübbecke beim Kreis-Ordnungsamt.
(Text: Kreis Minden-Lübbecke | Symbolfoto: Archiv)
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