Pflege für Bäume und Sträucher am Straßenrand beginnt
Minden-Lübbecke -

Mit dem Oktober beginnt bei Straßen.NRW alljährlich die Zeit der Gehölzpflege. Bäume und Sträucher müssen bearbeitet werden, damit das Grün entlang der Bundes- und Landesstraßen weiterhin seine wichtigen Aufgaben effektiv erfüllen kann. An erster Stelle steht indes die Verkehrssicherheit. Auch das großflächige "auf den Stock setzen" der Bäume ist deshalb mitunter notwendig.
In dieser Woche beginnen diese Arbeiten an folgenden Straßen:
- an der B61 zwischen Bad Oeynhausen und Porta-Westfalica und an der B61 zwischen Minden und Todtenhausen
- an der B482 in Porta-Westfalica-Lerbeck, in Minden-Päpinghausen und in Petershagen-Lahde und –Döhren
- an der L772 in Hille zwischen Rothenuffeln und Hartum
Verkehrssicherheit hat oberste Priorität
Bäume und Sträucher erfüllen entlang von Straßen wichtige Funktionen: Sie dienen unter anderen als Sicht-, Blend- und Windschutz. Außerdem bieten sie Lebensraum für Säugetiere, Vögel und Insekten. Ohne regelmäßige Pflege könnten die Gehölze allerdings zur Gefahrenquelle werden: Kranke und alte Bäume verlieren ihre Standfestigkeit und könnten Auto- oder Radfahrer und Fußgänger gefährden. Zweige, die in den Verkehrsraum ragen, könnten Fahrzeuge beschädigen. Auch die freie Sicht in Kurven und entlang der Strecke muss gewährleistet sein. Ebenso dürfen Schilder, Leitpfosten, Ampeln und Kreuzungen nicht durch Pflanzen verdeckt sein.
Die Sicherheit von Fußgängern, Auto- und Radfahrern hat bei der Gehölzpflege deshalb oberste Priorität. Bei den einzelnen Maßnahmen beachtet Straßen.NRW grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften zu natur- und artenschutzrechtlichen Belangen gemäß dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen und dem Bundesnaturschutzgesetz. Die geplanten Maßnahmen werden an die zuständigen Landschaftsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte gemeldet. Vor Ort führen schließlich Straßen.NRW-Mitarbeiter oder beauftragte Unternehmen die Gehölzpflege durch.

Foto: Fit für den Winter - Pflege für Bäume und Sträucher am Straßenrand.
Zehn Regeln der Gehölzpflege:
1. Gehölze dürfen nicht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährden, indem sie die Sicht auf Schilder, Ampeln oder Kreuzungen verdecken.
2. Kranke und alte Bäume verlieren ihre Standsicherheit und werden dann zur Gefahr für Verkehrsteilnehmer.
3. Ein regelmäßiger Rückschnitt der Gehölze erhält die Funktion des Grüns neben der Straße.
4. Schmale Gehölzstreifen mit höchstens vier Reihen werden regelmäßig "geläutert". Einzelne Gehölze werden dabei entfernt, damit die verbleibenden neue Seitentriebe ausbilden.
5. Bei breiten Gehölzstreifen wird genau hingeschaut: Ist der Bestand noch jung, genügt ein gezieltes "Läutern" zur selektiven Förderung von dauerhaft stabilen Bäumen. Auch für ältere Bestände gilt als Ziel die Förderung von Dauerbäumen in einer mehrschichtigen, stabilen Bestandsstruktur. Nur bei älteren, überdichten und instabilen Beständen bleibt oft nur die Möglichkeit des abschnittweisen "auf den Stock setzen". Das heißt, dass Gehölze auf 10-20 Zentimeter zurück geschnitten werden, damit sie neu austreiben und vitale Triebe bilden.
6. Zur Förderung einer stabilen Bestandstruktur sollen standsichere und erhaltenswerte Einzelbäume, Sträucher und Gehölzgruppen innerhalb der Pflegeabschnitte verbleiben.
7. Durch das abschnittsweise Vorgehen bei der Gehölzpflege haben Kleintiere und Insekten die Möglichkeit, sich auf die neue Situation einzustellen.
8. Die Gehölzpflege richtet sich nach den Vorgaben des "Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege" (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG) und den Hinweisen für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen (Ausgabe 2013). Damit wird gewährleistet, dass die Anforderungen des Natur- und Artenschutzes Berücksichtigung finden.
9. Die regelmäßige Gehölzpflege findet vom 1. Oktober bis 28. Februar statt. Während der übrigen Zeit, der Vegetationsphase, muss bei Maßnahmen der Gehölzpflege die Verkehrssicherheit gefährdet sein. Form- und Pflegeschnitte sind auch erlaubt.
10. Straßen.NRW betreibt seine Gehölzpflege im ständigen Dialog mit den Fach- und Naturschutzbehörden.
Dabei mag der Begriff Gehölzpflege an manchen Stellen zunächst einmal irreführend klingen. Zwar setzt Straßen.NRW seit geraumer Zeit verstärkt auf eine "selektive Bestandspflege", allerdings ist diese Methode, bei der Sträucher im Randbereich zur Straße zurückgeschnitten und im hinteren Bereich einzelne Bäume entfernt werden, nicht überall möglich. Instabile Altbestände und Gehölze, die lediglich in einem Abstand von drei bis fünf Metern zum Fahrbahnrand stehen, werden daher in der Regel wenige Zentimeter über dem Boden gekappt. Der Fachmann spricht vom "auf den Stock setzten". Das sieht zunächst einmal nicht gepflegt, sondern eher wüst aus - und wird von vielen Bürgern als "Kahlschlag" wahrgenommen. Diese Methode hilft der Natur jedoch dabei, sich zu verjüngen und neu aufzustellen. Schon relativ kurze Zeit später, wenn die Pflanzen wieder ihre Triebe ausbilden, stellt sich ein ganz anderes Bild dar.
Gehölzpflege mit Maschinen
Beeinträchtigungen der Fauna und Flora in den Gehölzflächen werden dadurch deutlich reduziert. Auch in puncto Arbeitssicherheit sind derartige Maschinen vorteilhaft: Arbeiten mit der Motorsäge in teilweise sehr steilen Böschungslagen wären nicht nur anstrengender und zeitaufwändiger, sondern zusätzlich mit höheren Risiken verbunden.
Aktuelle Informationen auch im Internet
Wo findet in dieser Saison Gehölzpflege statt? Was passiert mit dem abgeschlagenen Holz? Bieten Bäume einen Schutz vor Lärm? Antworten auf diese und viele weitere Fragen sowie aktuelle Informationen erhalten Bürger im Internet unter www.strassen.nrw.de/gehoelzpflege, bei der zuständigen Straßenmeisterei in Espelkamp oder natürlich bei den fachkundigen Mitarbeitern vor Ort.
(Text und Fotos: Straßen.NRW. Regionalniederlassung OWL)
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