Schöffenwahl: Stadt Petershagen sucht 14 Freiwillige
Petershagen -

Für die nächste Amtszeit vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 werden bundesweit Jugendschöffen und Schöffen gesucht.
Die Stadt Petershagen sucht sieben Männer und Fráuen, die Interesse daran haben, ehrenamtlich an den Schöffenverhandlungen beim Amtsgericht Minden oder beim Landgericht Minden teilzunehmen und Recht zu sprechen.
Die Vorschlagsliste, die der Rat der Stadt Petershagen für die Neuwahl an den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht übermitteln muss, muss mindestens 14 Bewerber enthalten.
Voraussetzung für die Ausübung dieses Ehrenamtes ist das Mindestalter von 25 Jahren und das Höchstalöter von 69 Jahren (Stichtag 01.01.2019). Außerdem müssen die Bewerber ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Petershagen. Schöffen, die als ehrenamtliche Laienrichter den Berufsrichtern gleichgestellt sind, sollten über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Zudem ist ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Unvoreingenommenheit, Objektivität und Reife des Urteils sowie körperliche Eignung erforderlich.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache beherrschen
Informationen zur Schöffenwahl sowie Bewerbungsformulare sind auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de zu finden.
Interessierte Personen können sich bis zum 09. März 2018 bei der Stadt Petershagen bewerben. Weitere Informationen erteilen Herr Quest, Tel. 05702/822-246, E-Mail f.quest@petershagen.de, und Frau Ernsting, Tel. 05702/822-240, E-Mail i.ernsting@petershagen.de.
(Text: Stadt Petershagen | Foto: Archiv)
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