Stadt Petershagen erhält Ausnahmegenehmigung für Feuerwehr
Petershagen -
Mit Bescheid der Bezirksregierung Detmold vom 13.02.2020 wurde die Stadt Petershagen für weitere fünf Jahre von der Verpflichtung befreit, eine ständig besetzte Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften einzurichten. Vorausgegangen war eine umfassende Prüfung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Petershagen.
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Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen besteht für mittlere kreisangehörige Städte grundsätzlich die Verpflichtung, hauptamtliche Kräfte für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache einzustellen.
Die Bezirksregierung kann hiervon auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn gewährleistet ist, dass die vorgegebenen Schutzziele auch ohne eine solche Wache erreicht werden. Die Erteilung einer solchen Ausnahme ist für maximal fünf Jahre möglich.
Mit Ablauf der vorangegangen Ausnahmegenehmigung (2013 bis 2018) wurden der Bezirksregierung im Zusammenhang mit der erneuten Beantragung einer Ausnahmegenehmigung umfangreiche Unterlagen und Daten übermittelt. Dazu gehörten der aktuelle vom Rat der Stadt Petershagen beschlossene Brandschutzbedarfsplan und Angaben, die das Stadtgebiet beschreiben, wie die Topographie, Bebauung, Verkehrswege, Industriebetriebe, besondere Risikofaktoren und die Löschwasserversorgung.
Weitere Angaben umfassten die Struktur der Freiwilligen Feuerwehr. Hier waren Aussagen zu treffen zum Altersaufbau, zum Ausbildungsstand und zur Personalentwicklung sowie zur Alarm- und Ausrückeordnung, zur Ausrüstung, zum Fahrzeugbestand und zur Ausstattung der Feuerwehrgerätehäuser.
Die Ausrücke- und Eintreffzeiten bei bestimmten Einsätzen der Feuerwehr mussten zur Dokumentation der einzuhaltenden Hilfsfristen ebenfalls mitgeteilt werden.
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Petershagen hat das Überprüfungsverfahren jetzt erfolgreich durchlaufen, so dass die Bezirksregierung die beantragte Befreiung für die maximale Dauer bis 28.02.2025 ohne weitergehende Auflagen/Beschränkungen aussprechen konnte.
(Text und Foto: Stadt Petershagen)
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