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Stemweder Berg ist dauerhaft schützenswert

Stemwede / Detmold -

Stemweder Berg ist dauerhaft schützenswert

Flora und Fauna des „Stemweder Bergs“ sollen auch künftig bewahrt werden. Die Bezirksregierung plant daher, den Bereich in seiner charakteristischen Vielfalt rechtlich zu sichern. Da auch Privateigentümer betroffen sind, bietet ihnen die Bezirksregierung Einzelgespräche an. Für die Öffentlichkeit werden die Planunterlagen im ersten Halbjahr 2017 ausgelegt.

Der Naturschutz des Stemweder Bergs soll rechtlich dadurch gesichert werden, dass den Flächen zwei unterschiedliche Schutzkategorien zugeordnet werden. Zum einen soll der Stemweder Berg mit seiner Eigenart, Schönheit und herausragenden Bedeutung für das Landschaftsbild als neues Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Innerhalb dieses Landschaftsschutzgebietes wird eine Kernzone festgelegt. Sie umfasst die im Privatbesitz befindlichen Flächen des Gebietes, das bereits seit 2008 in der Liste der EU als FFH-Gebiet aufgenommen worden war.

Zum anderen werden die im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen befindlichen Gebietsflächen mit dem Schutzstatus eines Naturschutzgebietes rechtlich gesichert. Die Flächen im Privatbesitz sind davon nicht betroffen.

Die Bezirksregierung Detmold bietet allen betroffenen Eigentümern an, sich im Oktober und November über die Planung zu informieren. Sie können beispielsweise konkrete Fragen zum weiteren Verfahren und zu den geplanten Inhalten der Verordnung klären. Termine können unter der Rufnummer 05231/715122 vereinbart werden.

Unabhängig von diesem Gesprächsangebot wird die Bezirksregierung gemeinsam mit dem Landesbetrieb Wald und Holz im November die Waldwirtschaftsgenossenschaften direkt informieren.

Pläne werden öffentlich ausgelegt

Parallel wird sie das formelle Unterschutzstellungsverfahren fortführen. Wesentliche Bestandteile sind die Beteiligung der so genannten Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Alle Bürger, die von der Planung betroffen sind, haben im Rahmen der Auslegung nochmals die Gelegenheit, sich schriftlich zu dem Vorhaben zu äußern. Die Auslegung soll voraussichtlich im Mai/Juni 2017 erfolgen. Sie wird rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht. Während der Zeit der Auslegung sind die Planunterlagen außerdem auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold unter www.brdt.nrw.de einzusehen.

Hintergrund

Bei dem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Stemweder Berg“ handelt es sich um zwei Waldkomplexe im Bereich des Stemweder Berges mit einer Gesamtgröße von etwa 270 Hektar. Mit der Aufnahme ins Netz „NATURA 2000“ hatten die Bundesrepublik Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen die Verantwortung für den Erhalt dieses Waldmeister-Buchenwaldes mitsamt seinen schützenswerter Tierarten, wie dem Hirschkäfer und dem Schwarzspecht, übernommen. Dazu gehört die Verpflichtung, das Gebiet mit den Instrumenten des Naturschutzes rechtlich zu sichern, das heißt den Naturschutz auch für die Zukunft zu gewährleisten. Das aktuelle Unterschutzstellungsverfahren muss bis Ende 2017 mit Erlass der entsprechenden Verordnungen abgeschlossen sein.

Die Bezirksregierung hatte am 5. Oktober ihre Planungen zur naturschutzrechtlichen Sicherung des FFH-Gebietes „Stemweder Berg“ im Rat der Gemeinde Stemwede vorgestellt.

(Text: Bezirksregierung Detmold | Symbolfoto: Archiv)

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