Unterhaltsvorschuss wird erhöht
Minden-Lübbecke -
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Zum 1. Januar 2017 wird der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1 der Mindestunterhaltsverordnung in der ersten Altersstufe von 335 Euro auf 342 Euro, in der zweiten Altersstufe von 384 Euro auf 393 Euro und in der dritten Altersstufe von 450 Euro auf 460 Euro ansteigen. Gleichzeitig wird sich das Kindergeld von derzeit 190 Euro auf 192 Euro für erste und zweite Kinder, von 196 Euro auf 198 Euro für dritte Kinder und von 221 Euro auf 223 Euro für vierte Kinder erhöhen.
Die Jugendämter im Kreis Minden-Lübbecke bitten die Empfängerinneren und Empfänger von Unterhaltsvorschussleistungen zu berücksichtigen, dass sich dadurch auch Änderungen in den Zahlbeträgen für Unterhaltsvorschussleistungen ergeben: Der Unterhaltsvorschuss erhöht sich ab 1. Januar 2017 in der ersten Altersstufe (null bis fünf Jahre) von 145 Euro auf 150 Euro und in der zweiten Altersstufe (sechs bis elf Jahre) von 194 Euro auf 201 Euro. In der Regel erhöht sich dadurch auch der von der Unterhaltsschuldnerin oder dem Unterhaltsschuldner zu erstattende Betrag.
Die angekündigte Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes, wonach die Unterhaltsvorschussleistungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Begrenzung der Höchstleistungsdauer von 72 Monaten gezahlt werden sollen, wurde vom Gesetzgeber noch nicht beschlossen. Weitere Informationen werden in den aktuellen Medien veröffentlicht.
Fragen zum Unterhaltsvorschuss beantworten die Unterhaltsvorschussstellen der jeweiligen Jugendämter in Bad Oeynhausen, Minden, Porta Westfalica und des Kreises Minden-Lübbecke.
(Text: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Archiv)
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