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Vorsicht bei Schreiben des „Gewerbe- und Handels-Register NRW“

Minden-Lübbecke -

Vorsicht bei Schreiben des „Gewerbe- und Handels-Register NRW“

Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) mahnt ihre Mitgliedsunternehmen zur Vorsicht bei Schreiben des „Gewerbe- und Handels-Register Nordrhein-Westfalen“. Die Masche sei zwar nicht neu, dennoch gelänge es immer wieder, Gewerbetreibende zu täuschen. Aktuell erhalten Firmen ein behördenähnlich gestaltetes Schreiben, so die IHK, das in Amtsdeutsch formuliert ist und inhaltlich Bezug auf die tatsächlich bestehende Handelsregistereintragung des Empfängers nimmt. In den im Umlauf befindlichen Schreiben, die mit „Gewerbe- und Handels-Register Nordrhein-Westfalen“ überschreiben seien, bestehe der untere Teil des Schreibens zudem aus einem bereits mit den Empfängerdaten und einem dreistelligen Euro-Betrag ausgefüllten Überweisungsträger. Das Geld soll an eine Bank in Rumänien gehen. „Unternehmen sollten diese Schreiben genau prüfen und auf keinen Fall sofort eine Zahlung vornehmen“, erklärt IHK-Rechtsreferent Lars Henning Döhler. „Es handelt sich bei diesem Schreiben mitnichten um das Schreiben einer öffentlichen Stelle, sondern um versteckte Vertragsangebote. Die muss keiner unterschreiben.“

Unternehmen, die ein solches Schreiben unterzeichnet und zurückgesendet haben, können sich an die Rechtsabteilung der IHK wenden. Die IHK bietet zudem eine Broschüre an, in dem die gängigen Vorgehensweisen bei den Fällen der so genannten „Vertragsfallen“ dargestellt werden. Damit können Unternehmer sich und ihre Mitarbeiter für unseriöse Maschen sensibilisieren und sich vor finanziellen Schäden schützen. Nähere Infos bei: IHK, Telefon 0521 554 – 215 (Lars Henning Döhler).

(Text: IHK | Foto: Archiv)

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