Änderung der SEPA-Regularien
Minden-Lübbecke -
Seit dem 5. Oktober 2025 tritt im SEPA-Überweisungsverfahren eine wichtige Neuerung in Kraft. Banken sind seitdem verpflichtet, neben der IBAN auch den angegebenen Namen des Zahlungsempfängers zu prüfen. Stimmen IBAN und Kontoinhabername nicht oder nur teilweise mit den Daten in der Überweisung überein, kann die Überweisung zurückgewiesen oder zur erneuten Bestätigung vorgelegt werden. Ziel der Änderung ist es, Betrugsversuche einzudämmen und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.
Daher weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass der korrekte Empfängername für Einzahlungen an den Kreis „Kreis Minden-Lübbecke“ lautet. Angaben wie „Kreiskasse“ oder die Nennung einzelner Ämter als Zahlungsempfänger, z.B. „Kreisjugendamt“, werden voraussichtlich zu einer Verzögerung der Überweisung oder zu einer Fehlermeldung führen.
Eine wesentliche Aufgabe des Kreises besteht in der Auszahlung von Sozialleistungen. Hierbei ist es wichtig, dass dem zuständigen Amt die richtigen Angaben über die Kontoinhaber vorliegen. Sonst kann es auch hier zu einer Verzögerung oder Verhinderung der Auszahlung kommen.
Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv
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