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Afrikanische Schweinepest rückt näher

Minden-Lübbecke -

Afrikanische Schweinepest rückt näher

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Europa erreicht und ist mit dem letzten Ausbruch in Belgien vom September 2018 noch einmal deutlich näher an Deutschland und damit auch den Kreis Minden-Lübbecke gerückt. Bislang ist die Seuche noch nicht in Deutschland aufgetreten, aber eine Einschleppung wird immer wahrscheinlicher. Auch wenn die Afrikanische Schweinepest nicht auf den Menschen oder andere Tierarten übertragbar ist, hätte ein Ausbruch gravierende wirtschaftliche Folgen für die gesamte Region. Daher weist das Veterinäramt des Kreises nochmals auf eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen hin.

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Damit Schweinehalter ihre Tiere effektiv gegen eine mögliche Ansteckung schützen können, müssen sie darauf achten, dass ein Kontakt mit Wildschweinen sicher unterbunden wird. „Das betrifft nicht nur den direkten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen, sondern auch Futter, Gerätschaften und Einstreu, die ebenfalls wildschweinsicher gelagert werden müssen“, erklärt Dr. Detlef Grote vom Veterinäramt des Kreises. „Außerdem ist jeder Schweinehalter verpflichtet, bei unklaren Krankheitsgeschehen frühzeitig einen Tierarzt hinzuzuziehen.“

Anzeigepflichten für Schweinehalter

Damit im Seuchenfall eine effektive Bekämpfung eingeleitet werden kann, ist ein aktueller Überblick über alle Schweine haltenden Betriebe unerlässlich. Das Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke weist deshalb darauf hin, dass alle Schweinehaltungen, auch wenn es nur Einzeltiere sind, gemeldet sein müssen. Das gilt für landwirtschaftliche Nutztierhaltungen und für Hobbytiere gleichermaßen. Außerdem besteht bei Auslaufhaltung eine Anzeigepflicht und bei Freilandhaltung eine Genehmigungspflicht. Wird eine dieser beiden Haltungsarten betrieben, ist das Veterinäramt umgehend zu benachrichtigen.

Die ASP ist für Haus- und Wildschweine eine lebensbedrohliche Viruserkrankung. Andere Tiere und der Mensch können nicht erkranken. Die Seuche verbreitet sich unter anderem über Lebensmittel, die Schweinefleisch enthalten, und die von Wildschweinen aufgenommen werden. Daher dürfen keine Reste solcher Lebensmittel in der Natur verbleiben. Auch vor diesem Hintergrund ist das Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine – auch generell – nicht erlaubt. Bei bisherigen Ausbrüchen war Einschleppungsursache unter anderem, dass mit dem Virus infizierte Lebensmittel von Menschen fortgeworfen und von Wildschweinen aufgenommen worden waren.

Sollte die Seuche nach Deutschland eingeschleppt werden, erfolgt die Bekämpfung nach Maßgabe der Verordnung zum Schutz gegen Schweinepest und Afrikanische Schweinepest. Weitreichende Bekämpfungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Einrichtung von Restriktionsgebieten, Transport- und Handelsbeschränkungen für Nutzschweinem wären die Folge. Dies hätte erhebliche wirtschaftliche Schäden die Land- und nachgelagerte Fleischwirtschaft zur Folge.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreisveterinäramtes.

(Text: Kreis Minden-Lübbecke | Symbolfoto: Archiv)

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