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Aktuelle Informationen der Stadt Minden zum zweiten Lockdown

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Vor dem Hintergrund der sehr stark ansteigenden Zahlen an Conona-Infizierten hat das Land Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Diese gilt ab Montag, 2. November, bis einschließlich 30. November 2020. Sie enthält zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln und unter anderem auch Verfügungen bestimmte Einrichtungen, wie das Stadttheater und das Mindener Museum, zu schließen. Aus diesem Grund ist der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Minden am gestrigen Sonntag, 1. November, zusammengekommen.

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Im Kreis Minden-Lübbecke gibt es (Zahlen des Kreises vom 1. November) aktuell 558 positiv getestete Personen, in Minden 144 aktive Covid 19-Fälle. Für die nächsten vier Wochen müssen daher auch die Mindener mit weiteren Einschränkungen leben. „Der Dienstbetrieb im Rathaus und in anderen Einrichtungen der Stadt Minden wird aufrecht erhalten“, macht die Stadt Minden deutlich. Das Rathaus und auch die Verwaltung der Städtischen Betriebe Minden sind zwar weiter für den Publikumsverkehr geschlossen. Alle Bürger können die Dienststellen aber nach wie vor weiter telefonisch und per E-Mail erreichen. In dringenden Fällen können auch persönliche Termine vereinbart werden.

Treffen im öffentlichen Raum

Die neue Coronaschutzverordnung sieht weitere Kontaktbeschränkungen vor. So sind Treffen im öffentlichen Raum nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, aber nur mit maximal zehn Personen gestattet. Das gilt auch für Freizeitsport an der frischen Luft. Hier dürfen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten zusammen bewegen. Für den privaten Bereich gilt nach wie vor die dringende Empfehlung, Kontakte mit haushaltsfremden Personen gänzlich zu meiden und dort, wo das nicht möglich ist, die AHA-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen) zu achten.

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Freizeit- und Breitensport

Freizeit- und Breitensport darf in Gruppen nicht mehr stattfinden. Die städtischen Sporthallen bleiben nur für den Sportunterricht und für den Profi-Sport geöffnet. Das Melittabad muss schließen. Hiervon ist auch der Schwimmunterricht im Melittabad betroffen.

Der SAE hat sich auch mit Paragraf 13 der neuen Verordnung befasst, wonach Veranstaltungen und Versammlungen bis zum 30. November untersagt sind. Vereine, die zum Beispiel Jahreshauptversammlungen geplant hatten, sollten diese absagen, so die Stadt Minden. Es seien auch dafür gesetzliche Möglichkeiten geschaffen, von dieser Pflicht abzuweichen. Auch im Stadttheater und in anderen Kultureinrichtungen dürfen ab 2. November keine Konzerte und Aufführungen mehr stattfinden. Das Mindener Museum muss ebenfalls seine Türen schließen.

Politischer Betrieb

Abweichend von dem grundsätzlichen Verbot in Paragraf 13 dürfen Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz, Sitzungen sowie Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung und der Daseinsfür- und vorsorge (z.B. Aufstellungsversammlungen von Parteien) dienen, unter Auflagen stattfinden. „Das heißt, dass auch der politische Betrieb weiterlaufen kann. Wir werden aber in den nächsten Tagen genau prüfen, welche Sitzungen unbedingt im November abgehalten werden müssen“, sagt Beigeordneter Lars Bursian als derzeitiger Leiter des Stabes.

Städtische Veranstaltungen werden abgesagt

Städtische Veranstaltungen sind abzusagen. Auch das hat der Stab gestern veranlasst. Davon betroffen ist unter anderem auch der für den 14. November geplante „Tag der offenen Tür“ in der Kita Hahlen und die Infoveranstaltung des Jugendamtes für „Interessierte, die Pflegeeltern werden möchten“ am 4. November 2020. „Diese muss auf Grund der ab 2. November 2020 gültigen Coronaschutzverordnung ausfallen“, gibt Jutta Riechmann, Leiterin des Bereiches Sozialer Dienst Jugendhilfe, bekannt. Interessierte werden im Rahmen von Einzelgesprächen informiert. Zur telefonischen Terminabstimmung können Bürger Kontakt zum Pflegekinderdienst der Stadt Minden unter 0571/89-466 bzw. 89-355 aufnehmen oder sie senden eine E-Mail an Jugendamt@minden.de.

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Jugendeinrichtungen und Quartiersmanagement

In den städtischen Jugendeinrichtungen kann der Betrieb unter Auflagen weiterlaufen, gleiches gilt für die Quartiersarbeit. Momentan sind allerdings noch das „Haus der Begegnung“ in Rodenbeck und das Begegnungszentrum in Bärenkämpen geschlossen. „Hier werden wir in den nächsten Tagen prüfen, was angeboten werden kann“, so Bursian weiter. Der Treffpunkt Johanniskirchhof bleibt bis zum Jahresende geschlossen.

Trauungen

Auch bei den standesamtlichen Trauungen gibt es Änderungen. Durften diese bislang noch mit zehn Personen neben dem Brautpaar stattfinden, ist die Regelung bis zum 30. November wieder auf das Minimum zurückgefahren. „Das heißt, dass ab sofort nur noch das Brautpaar und die Standesbeamtin im Trauzimmer sein dürfen“, sagt Daniel Schollmeyer, Leiter des Bereiches Bürgerdienste.

Maskenpflicht auf Spielplätzen

Die städtischen Außensportanlagen bleiben für die Öffentlichkeit zugänglich. Allerdings gilt auch hier, dass sich nicht mehr als zehn Personen aus zwei Haushalten zum Sport treffen dürfen. Auf Spielplätzen gilt ab sofort Maskenpflicht für Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Kinder, die zur Schule gehen. Entsprechende Schilder werden in den kommenden Tagen an allen öffentlichen Spielplätzen angebracht. Das hat der städtische Stab ebenfalls entschieden.

Gastronomie und Beherbergungsverbot

Alle Restaurants, Kneipen, Bars, Diskotheken und Clubs müssen am Montag, 2. November, schließen. Sie dürfen aber Essen und Getränke außer Haus verkaufen. „Bitte unterstützen Sie unsere Gastronomie in den kommenden Wochen und bestellen Sie Speisen dort zum Abholen“, appelliert Lars Bursian an die Mindener. Ab Montag sind auch wieder touristische Übernachtungen verboten. „Das betrifft auch die Übernachtungen auf Kanzlers Weide“, berichtet Bursian. Ab dem 2. November dürfen keine Wohnmobilisten mehr auf Kanzlers Weide übernachten. Das wird auch überwacht. Tagsüber dürfen sie den Platz weiter anfahren, so die Ordnungsbehörde.

Weiterführende Infos

Alle Informationen zu den neuen Regeln und auch die neue Coronaschutzverordnung können auf der Seite des Ministeriums für Gesundheit und Soziales unter https://www.mags.nrw/coronavirus nachgelesen werden. Bei Fragen können sich Bürger an die Hotline des MAGS wenden: 0211/9119-1001, Montag–Freitag, 8–18 Uhr, E-Mail: corona@nrw.de. Viele hilfreiche Informationen und aktuelle Zahlen gibt es auch auf folgender Seite des Kreises Minden-Lübbecke: https://www.minden-luebbecke.de/Service/Corona

(Text: Stadt Minden, Foto: Hallo Minden)

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