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Aktuelle Informationen zu Corona im Kreisgebiet

Minden-Lübbecke -

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Vertreter des Krisenstabs des Kreises Minden-Lübbecke in der zweiten Pressekonferenz, v.l.: Michael Kirchhoff, Bevölkerungsschutz, Cornelia Schöder, Kreisdirektorin, Landrat Dr. Ralf Niermann, Hans-Joerg Deichholz, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales, Dr. Anette Partmann, Stellvertretende Leiterin Gesundheitsamt, Antje Gieselmann, Schulamt.

Statement der Landrats und Maßnahmen des Krisenstabs

Mit Blick auf die sehr schwierige Entwicklung der letzten Tage dankt Landrat Dr. Ralf Niermann ausdrücklich allen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises für ihre Besonnenheit: „Uns allen ist klar, dass wir zurzeit eine Reihe tiefer Einschnitte in unser alltägliches Leben hinnehmen müssen. Das erfordert eine große gemeinsame Kraftanstrengung, viel Verständnis, Umsicht und Besonnenheit von allen Menschen hier im Kreis gleichermaßen. Je ruhiger und verantwortungsvoller jede und jeder Einzelne mit dieser Situation umgeht, desto schneller wird es uns gelingen, die Lage zu bewältigen. Die Leistung, die jede Bürgerin und jeder Bürger unseres Kreises hier im Moment erbringt, ist hoch anzuerkennen. Bisher erleben wir, die wir zurzeit eng zusammenarbeiten, um die Lage zu bewältigen – Gesundheitsamt, Mühlenkreiskliniken, Ärzte, Rettungsdienst, Polizei, die Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern und am Bürger-Telefon ebenso wie die Bürgermeister in den Städten und Gemeinden –unsere Bürgerinnen und Bürger überwiegend als sehr hilfreich. Wir alle danken Ihnen herzlich und möchten Sie bitten, auch in Zukunft weiter gemeinsam mit uns daran zu arbeiten, dass wir diese Zeit gut überstehen. Damit schützen wir alle die Schwächsten unserer Gesellschaft und erhalten unsere medizinische Versorgung aufrecht. Allen, die bereits betroffen sind, wünsche ich herzlich eine baldige Genesung.“

Der Krisenstab des Kreises hat in seiner heutigen Sitzung eine Reihe neuer Maßnahmen beschlossen.

Zu den weiteren Regelungen gehören:

- ein weiterer Aufruf an die Besucherinnen und Besucher des Bayrischen Festes im Gasthaus Rose in Espelkamp Vehlage am 7. März

- Besuchseinschränkungen für Alten- und Behinderteneinrichtungen,

- neue Regelungen für Abstriche in Verdachtsfällen

Aufruf Besucherinnen und Besucher Bayrisches Fest /Gasthaus Rose

Bitte um Mitwirkung von Betroffenen

Wie bereits berichtet, hat der Krisenstab des Kreises Minden-Lübbecke alle Personen aufgerufen, die am vergangenen Samstag, 7. März, das Bayrische Fest im Gasthaus Rose in Espelkamp Vehlage besucht haben, sofern sie Symptome entwickeln, zuhause zu bleiben, soziale Kontakte zu meiden und sich telefonisch bei ihrem Hausarzt oder beim ärztlichen Notdienst der kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 zu melden.

Der Krisenstab des Kreises bittet nunmehr darüber hinaus alle Besucherinnen und Besucher der oben genannten Veranstaltung und deren in häuslicher Gemeinschaft lebende Mitbewohner, sich bis Samstag, 21. März 2020 in häusliche Isolation zu begeben, unabhängig von der Entwicklung von Symptomen. Sollten sich in dieser Zeit Symptome entwickeln, gilt die oben aufgeführte Regelung zur Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt oder ärztlichen Notdienst der kassenärztlichen Vereinigung. Sofern mehrere Personen einer Hausgemeinschaft erkranken, soll bei der Person mit der ausgeprägtesten Symptomatik ein Abstrich vorgenommen werden.

Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung der Viruserkrankung. Der Krisenstab setzt auf die Mitwirkung möglichst aller Besucherinnen und Besucher des bayrischen Abends und bedankt sich bereits jetzt für das Verständnis und die Unterstützung.

Der Kreis Minden-Lübbecke betont an dieser Stelle die gute Zusammenarbeit mit dem Gasthaus Rose und weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vorgang absolut nichts mit dem Betrieb des Gasthauses Rose zu tun hat.

Notfallbetreuung von Kindern berufstätiger Eltern

Die Notfallbetreuungen für Kinder in Kitas und Schulen werden aktuell organisiert. Sie gelten für Familien, in denen ein Elternteil alleinerziehend oder beide Eltern in unverzichtbaren Bereichen arbeiten.

Nach einem Erlass des Ministeriums haben sämtliche Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen Kindern im Altern bis zur Einschulung sowie deren Erziehungsberechtigten bzw. Betreuungspersonen ab Montag, 16. März 2020 bis zum 19. April 2020 den Zutritt zu Betreuungsangeboten zu untersagen.

Eine Ausnahme gibt es für Kinder im Alter bis zur Einschulung, deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungsperson eine unentbehrliche Schlüsselperson ist. Auch in diesen Fällen soll eine Betreuung nur erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z. B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.

Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Hierzu zählen: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen, der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen und unentbehrlich sind.

Voraussetzung für die Betreuung im Ausnahmefall:

- Die Betreuungsperson ist alleinerziehend und eine unentbehrliche Schlüsselperson

- beide Erziehungsberechtigten/Betreuungspersonen sind unentbehrliche Schlüsselpersonen

- Die Unentbehrlichkeit muss die Schlüsselperson durch schriftliche, detailliert begründete Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachweisen. Das Kreisjugendamt behält sich eine Prüfung der Unentbehrlichkeit ausdrücklich vor.

- Das zu betreuende Kind weist keine Krankheitssymptome auf.

- Das Kind steht nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und es weist keine Krankheitssymptome auf.

- Das Kind und seine Erziehungsberechtigten/Bezugspersonen haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome.

Weitere Informationen zu den Schulen folgen, sobald sie uns vorliegen.

Besuchseinschränkungen für Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Der Kreis Minden-Lübbecke hat an alle vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie anbieterverantworteten Wohngemeinschaften eine Allgemeinverfügung herausgegeben zur Besuchseinschränkungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben sowie für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften.

Hier gilt ab sofort:

Besuche sind auf das Notwendigste zu beschränken – in der Regel bedeutet das: Pro Bewohnerin oder Bewohner höchstens eine Person am Tag.

Die Besuche sollen maximal eine Stunde dauern.

Besuche haben nur noch auf dem Zimmer stattzufinden, nicht mehr in Gemeinschaftsräumen.

Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen sind ab sofort bis auf Weiteres untersagt.

Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus einem dieser Gebiete diese Einrichtungen nicht betreten (entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html).

Auch Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2, dürfen diese Einrichtungen nicht betreten. Ausnahmen für nahestehende Personen zum Beispiel bei einer Sterbebegleitung können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden. (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management_Download.pdf?__blob=publicationFile)

Diese Einschränkungen gelten zunächst bis zum 19.04.2020.

Regelungen für Abstriche bei Verdachtsfällen

Um den Testablauf zu vereinfachen und Ressourcen zu sparen, gilt bei Verdachtsfällen: Wenn Sie zu einer der Gruppen gehören, die Verdachtsfall sein könnten und wenn Sie entsprechende Symptome haben, wird nur noch die Person eines Haushaltes mit Abstrich getestet, die die stärksten Symptome hat.

Das Gesundheitsamt bittet darum, keine Kontaktpersonen auf eigene Faust zu ermitteln – das Gesundheitsamt kommt aktiv auf sie zu, wenn ein positiver Fall ermittelt wurde.

Fallzahlen

Aktuell gibt es 47 bestätigte Fällen von COVID 19-Erkrankungen im Kreisgebiet. Die 15 neuen Fälle kommen aus Lübbecke (4), Espelkamp (4), Rahden (1), Minden (4), Pr. Oldendorf (2).

Alle weiteren Informationen zum Corona-Virus im Kreis lest Ihr hier!

(Text: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Archiv)

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