Blitzerstatistik und mehr – Zahlen aus dem Straßenverkehrsamt
Minden-Lübbecke -

Der Kreis Minden-Lübbecke verfolgt seit 1992 zum einen durch stationäre Geschwindigkeitsüberwachung mit seinerzeit sogenannten „Starenkästen“ - heutzutage mit sogenannten Lasertowern - und zum anderen seit 1995 durch mobile Geschwindigkeitsüberwachung mit einem kreiseigenen Messfahrzeug das Ziel, die Zahl der Geschwindigkeitsverstöße zu verringern und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Geschwindigkeitsverstöße sind noch immer Unfallursache Nr. 1. Unfallfolgen und -wahrscheinlichkeit nehmen mit der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung zu.
2025 wurden im Rahmen der stationären Geschwindigkeitsüberwachung insgesamt rd. 7.725.000 Fahrzeuge überprüft. Von den überprüften Kraftfahrzeugen überschritten 34.700 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
In der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung wurden rund 165.000 Fahrzeuge überprüft, rd. 10.000 Fahrzeuge waren hier zu schnell.
An den stationären Überwachungsanlagen fuhr 2025 durchschnittlich jedes 222. Fahrzeug zu schnell. Die höchste Verstoßquote war 2025 auf der L766 in Hille-Neuenbaum zu verzeichnen, wo jeder 109. Verkehrsteilnehmende die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat. Weitgehend eingehalten wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B482 in Petershagen-Lahde, wo nur jeder 377. Verkehrsteilnehmende die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritt.
Nachdem Anfang 2024 nochmals an 5 Standorten der Austausch von bisher noch auf Piezosensortechnik ausgelegten stationären Aufstellmasten durch einen Tower, der laserbasierte Messsysteme aufnimmt, erfolgt ist, verfügt das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke mittlerweile über insgesamt acht stationäre Messplätze, die auf Laserbasis arbeiten:
B 239, Rahden-Kleinendorf, Diepholzer Straße südlich der Kreuzung mit der K 64, Fahrtrichtung Norden, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h außerorts
L 770, Espelkamp-Vehlage, östlich der Kreuzung mit der K 60, Fahrtrichtung Westen, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h außerorts
L 770, Hille Pohlsche Heide, westlich der Kreuzung mit der L 803, Fahrtrichtung Osten, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h außerorts
B 482, Petershagen-Lahde, südlich der Einmündung Vor der Reihe, Fahrtrichtung Norden, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h außerorts
B 482, Minden-Meißen, nördlich der Aufmündung von der L 534, Fahrtrichtung Süden, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h außerorts
L 766, Hille-Neuenbaum, Frotheimer Str. 105, Fahrtrichtung Osten, zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h außerorts
B 482, Petershagen-Döhren, nördlich der Einmündung L 864/K4, Fahrtrichtung Süden, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h außerorts,
B 482, Minden-Meißen, südlich der B 65, Fahrtrichtung Norden, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 Km/h außerorts
Ebenso wurde die Geschwindigkeitsmesstechnik im Messfahrzeug des Straßenverkehrsamtes auf Laser umgestellt.
Auch in 2025 waren wieder mehrere verantwortungslose Raser unterwegs, die mehr als 70 km/h schneller waren als erlaubt.
Nach der Bußgeldkatalogverordnung handelt es sich hier um einen Verstoß, der außerorts mit 700 Euro Geldbuße und einem Fahrverbot von 3 Monaten sowie der Eintragung von 2 Punkten im Fahreignungsregister geahndet wird.
Bis zum Jahresende 2025 wird die Bußgeldstelle des Kreises Minden-Lübbecke im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung Verwarnungs- und Bußgelder in Höhe von ca. 2,3 Mio. Euro vereinnahmt haben.
Zahlen aus der Führerscheinstelle:
Fahrerlaubnisse im Zeitraum 01.01.2025 bis 30.11.2025
- Ersterteilungen: 4.547
- Erweiterungen: 1.622
- Neuerteilungen: 482
- Verlängerungen: 1.694
Im Vergleich:
Fahrerlaubnisse vom 01.01.2024 bis 30.11.2024
- Ersterteilungen: 4.784
- Erweiterungen: 1.767
- Neuerteilungen: 431
- Verlängerungen: 2.385
Zulassungen vom 01.01.2025 bis 30.11.2025
- Neuzulassungen = 10146
- davon PKW (M1 Fahrzeuge) = 7.125
- alle Geschäftsvorgänge im Publikumsverkehr = 99.223
- aktuell sind im Kreis Minden-Lübbecke 9.946 reine E-Fahrzeuge zugelassen.
außerdem:
- Rote Kennzeichen = 1289
- Externe Außerbetriebssetzung = 4781
- Kurzzeitkennzeichen = 2870
- Ausfuhrkennzeichen = 1095
Und es laufen wieder 5.751 Fahrzeug mit dem am 10.05.2025 wieder eingeführten LK-Kennzeichen.
Im Vergleich:
Zulassungen vom 01.01.24 bis 30.11.2024 plus Vergleich der Vorjahre:
- Neuzulassungen = 11.078 (Vorjahr 11.763)
- davon PKW (M1 Fahrzeuge) = 7.676 (Vorjahr 8.340)
- alle Geschäftsvorgänge im Publikumsverkehr = 102.989 (Vorjahr 95.622)
- 2024: 8.262 reine E-Autos (Vorjahr: 6.779)
außerdem:
- Rote Kennzeichen = 1.402 (Vorjahr 2.780)
- Externe Außerbetriebssetzung = 6.091 (Vorjahr 8.352)
- Kurzzeitkennzeichen = 3.014 (Vorjahr 2.829)
- Ausfuhrkennzeichen = 1.123 (Vorjahr 916)
Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Polizei
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