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Breitbandausbau stockt im Kreis Minden-Lübbecke

Minden-Lübbecke -

Breitbandausbau stockt im Kreis Minden-Lübbecke

Das Ausschreibungsverfahren des Kreises Minden-Lübbecke kann nicht vor dem Jahreswechsel 2018/2019 beendet werden. Die Auftragsvergaben sind somit frühestens in der ersten Jahreshälfte 2019 möglich.

Das vom Kreis im Auftrag der Kommunen umgesetzte Verfahren zur Ausschreibung der Breitbanderschließung der sogenannten „Weißen Flecken“ im Kreis Minden-Lübbecke kann noch nicht beendet werden. Der erste Termin zur Angebotsabgabe im Juni 2018 musste aus formalen Gründen bis September verlängert werden. Aufgrund von weiterem Bieterinteresse muss die endgültige Frist nunmehr voraussichtlich um acht Wochen verlängert werden. Diese Verlängerung ist rechtlich bindend, da sonst das ganze Verfahren gefährdet wird.

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Für die Menschen, die unter der Unterversorgung leiden, ist dieses Zwischenergebnis genauso unbefriedigend wie für die Verantwortlichen in den Kommunen und beim Kreis.

„Das Ganze ist ein Rückschlag für die gemeinsamen Bemühungen aller Kommunen im Mühlenkreis, den Breitbandausbau im ländlichen Raum voranzubringen. Wir dürfen und werden uns nicht entmutigen lassen und werden jede vernünftige Chance nutzen, um - wenn auch verspätet - für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Schulen und Einrichtungen bestmögliche Ergebnisse zu erreichen“, beurteilt Landrat Dr. Ralf Niermann die Situation.

Bei dem heutigen Treffen der Hauptverwaltungsbeamten wurde noch einmal die große Bedeutung des Breitbandausbaus für die Menschen im Kreis Minden-Lübbecke unterstrichen. Das Thema steht auf der Agenda ganz oben und wird nachdrücklich weiter verfolgt. Wichtig ist neben dem Ausbau selbst auch dessen Finanzierbarkeit und hierbei sind die Kommunen auf die Bundes- und Landesmittel angewiesen. Grundlage des gesamten Verfahrens ist der Masterplan des Kreises zum Breitbandausbau, der vor allem die Erschließung der unterversorgten Bereiche mit Glasfaser vorsieht.

Der Kreis vergibt die Rechte am Ausbau der unterversorgten Bereiche über ein Konzessionsverfahren an interessierte Unternehmen. Um einen Ausbau mit zukunftssicherer Breitbandtechnologie möglich zu machen, werden die Fördermittel von Bund und Land verwendet. Die Kommunen im Kreisgebiet zahlen zehn Prozent Eigenanteil, bis auf Minden und Porta Westfalica als Stärkungspaktkommunen sowie Preußisch Oldendorf (in der Haushaltssicherung). Deren Eigenanteil übernimmt auch das Land NRW.

Um die Bundes- und Landesförderung zu bekommen, ist ein Ausschreibungsverfahren notwendig. Dieses Verfahren stellt hohe formelle Anforderungen und wird eng durch eine Rechtsberatung begleitet. Leider ist eine Berichterstattung aus diesem laufenden Verfahren generell nicht zulässig.

Die hohe Nachfrage am Markt sorgt insbesondere bei Tiefbaukapazitäten zur Breitbandverlegung für einen enormen Engpass. Das insgesamt sehr aufwändige Verfahren und die Hindernisse zur Umsetzung der Aufträge werden dadurch deutlich, dass der Fördertopf des Bundes bislang nur in kleinem Maße abgerufen werden konnte.

Der Kreis Minden-Lübbecke wird die interessierten Bieter bis zum Ende des Verfahrens begleiten, mit dem Ziel, Verzögerungen zu vermeiden und attraktive Angebote zu bekommen. Nach Erhalt und Auswertung der Angebote sind Bund und Land gefragt, abschließende Bewilligung auszusprechen. Auch hierfür gilt es, die umfangreichen Formalitäten einzuhalten.

„Voraussetzung für einen erfolgreichen Ausbau sind letztlich leistungsfähige Telekommunikationsunternehmen, die in der angespannten Marktlage den Ausbau sicherstellen können“, sagt Oliver Gubela, Leiter der Kreiswirtschaftsförderung, die das Ausschreibungsverfahren umsetzt. „Wir hoffen am Ende des Verfahrens auch eine entsprechende Bieterlage vorzufinden, die zu Verträgen und dem Ausbau führen“, so Gubela weiter.

(Text: Kreis Minden-Lübbecke | Symbolfoto: Archiv)

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