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Coronaschutz-Impfung - Wie geht es weiter?

NRW -

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Die 53 Impfzentren in NRW sind einsatzbereit, aber noch nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Die ersten Impfungen finden zunächst ausschließlich direkt in den Senioren- und Pflegeheimen statt. Über deren Auswahl und Reihenfolge entscheiden die Verantwortlichen vor Ort. Auch eine Terminvereinbarung für die Corona-Schutzimpfung in den Impfzentren ist noch nicht möglich. Die bundesweit einheitliche Telefonnummer für den Terminservice wird freigeschaltet, sobald der zugelassene Impfstoff in ausreichender Menge zur Verfügung steht. 

Warum sollte ich mich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen?

Die Impfung dient dem Gesundheitsschutz und dem Schutz der Mitmenschen. Das Coronavirus SARS-CoV-2 hat leider zu oft eine tödliche Wirkung, gerade in der Generation der Über-80-Jährigen.

Was ist der Zweck der Corona-Impfung?

Derzeit gibt es keine ausreichend wirksamen Medikamente zur Behandlung der COVID-19-Erkrankung. Die im Zulassungsverfahren befindlichen Impfstoffe sind die erste echte Chance, die Infektionskrankheit auf medizinischem Wege beherrschbar zu machen. Die Impfung soll dafür sorgen, dass sich weniger Menschen erkranken und es so weniger schwere Krankheitsverläufe gibt. 

Muss ich mich impfen lassen?

Nein. Die Impfung ist freiwillig.

Wann geht es in Nordrhein-Westfalen los?

Die ersten Impfungen finden seit 27. Dezember 2020 zunächst ausschließlich direkt in den Senioren- und Pflegeeinrichtungen statt und nicht in den Impfzentren. Über deren Auswahl und Reihenfolge entscheiden die Verantwortlichen vor Ort.

Wann öffnen die Impfzentren in Nordrhein-Westfalen?

Die 53 Impfzentren in Nordrhein-Westfalen sind startbereit – aber noch nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Dies wird ab Februar 2021 geschehen.

Welche Bevölkerungsgruppe wird in den Impfzentren zunächst geimpft?

Zunächst werden sich in den Impfzentren Personen ab 80 Jahren und Beschäftigte ambulanter Pflegedienste impfen lassen können.

Wann kann ich einen Termin für meine Impfung ausmachen?

Die Terminvergabe wird voraussichtlich ab Mitte Januar beginnen.

Wann wird das Krankenhauspersonal geimpft?

Ab dem 18. Januar 2021 können Impfungen für Krankenhauspersonal in besonders von Corona betroffenen Krankenhausbereichen durchgeführt werden (bspw. Notaufnahmen, COVID-Stationen). Der Impfstoff wird dort durch eigenes Personal verimpft.

Kostet mich die Impfung etwas?

Nein, für die Bürgerinnen und Bürger wird die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos sein. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Kosten für die Medizinprodukte (Spritzen und Kanülen) übernehmen die Länder. Darüber hinaus teilen sich die Länder mit dem Bund die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Impfzentren.

Wie wird der Impfstoff verteilt?

Der Impfstoff des Unternehmens „BioNtech“ wurde am 21. Dezember 2020 von der Europäischen Kommission zugelassen. Nun werden zügig die verfügbaren Impfdosen auf die Mitgliedstaaten der EU verteilt. Die Bundesregierung verteilt die Impfdosen dann entsprechend der Bevölkerungszahl auf die Bundesländer. 

Wer wird zuerst geimpft – und warum?

Es ist wichtig, dass zunächst besonders vulnerable Gruppen (ältere Menschen oder Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen) zuerst geimpft werden. Sie sind durch das SARS-CoV-2-Virus besonders stark gefährdet, weil die Krankheit bei ihnen häufig einen schweren Verlauf nimmt und für sie eine hohe Lebensgefahr besteht.
Hinzu kommt Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen – etwa in den Notaufnahmen und Intensivstationen der Krankenhäuser sowie in der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Über die genaue Reihenfolge entscheidet die „Ständige Impfkommission“ (STIKO) der Bundesregierung. Sie ist beim Robert Koch-Institut angesiedelt und entwickelt die Impfempfehlungen für Deutschland. Dabei berücksichtigt die STIKO nicht nur den Nutzen für die geimpfte Einzelperson, sondern auch für die gesamte Bevölkerung.

Die genaue Reihenfolge ist durch Impfprioritäten festgelegt. Diese Impfprioritäten bestimmt die Impfverordnung der Bundesregierung. Diese Prioritäten entsprechen den Empfehlungen der „Ständigen Impfkommission“ (STIKO) . Sie ist beim Robert Koch-Institut angesiedelt und entwickelt die Impfempfehlungen für Deutschland. Dabei berücksichtigt die STIKO nicht nur den Nutzen für die geimpfte Einzelperson, sondern auch für die gesamte Bevölkerung.

Die Priorisierung im Einzelnen:

Höchste Priorität

Über 80-Jährige

Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.
Hohe Priorität

Über 70-Jährige

Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation
Enge Kontaktpersonen von über 80-Jährigen oder Bewohnern von Alten- Pflegeheimen und Heimen für geistig Behinderte
Kontaktpersonen von Schwangeren
Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
Personen, die in Flüchlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind
Erhöhte Priorität

Über 60-Jährige

Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz
Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, im Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
Erzieher und Lehrer
Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen

Welcher Nachweis muss für eine Impfung vorgelegt werden?

Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten: der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. Für Bewohner von Pflege- und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor. Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis. Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person.

Ist die Impfung von so vielen Menschen in kurzer Zeit überhaupt möglich?

Im deutschen Gesundheitsystem erfolgen jedes Jahr Impfungen in hoher Anzahl. Gutes Beispiel dafür sind die jährlichen Grippeschutzimpfungen.
Bei der Corona-Impfung kommt es wesentlich darauf an, zügig ältere und besonders gefährdete Menschen zu impfen. Hierzu werden neben dem Aufbau von Impfzentren auch mobile Impfteams eingesetzt, die beispielsweise in Alten- und Pflegeeinrichtungen kommen, um dort die betroffenen Personengruppen (Bewohner und Personal) zu impfen. Diese Impfteams werden von den Impfzentren vor Ort koordiniert.
Das Personal in Krankenhäusern kann durch Ärztinnen und Ärzte des jeweiligen Krankenhauses geimpft werden.

Reicht eine Impfung aus?

Nein, die Corona-Schutzimpfung muss im Abstand weniger Wochen zweimal durchgeführt werden. Sonst ist sie nicht wirksam.

Sind die Impfstoffe überhaupt sicher?

Die klinischen Studien zur Verträglichkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe wurden in den drei üblichen Studienphasen überprüft. Vor allem die klinischen Prüfungen der Phase 3 wurden sehr breit angelegt. Zudem wurden in vorbereitenden nichtklinischen Studien die Impfstoffe mit erhöhter Wirkstoffmenge an Tieren untersucht, um mögliche Auswirkungen auf den Körper zu untersuchen, die Schäden anzeigen könnten. Die Qualitätsanforderungen im europäischen Zulassungsverfahren sind sehr hoch. Diese Anforderungen erfüllen alle in der EU zugelassenen Impfstoffe. Das ist auch eine Frage der Verlässlichkeit und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der EU.

Auch nach der Zulassung des Impfstoffs, finden weiterhin Untersuchungen statt, um weitere Informationen zur Sicherheit des Impfstoffs (z.B. Auftreten seltener unerwünschter Wirkungen) nach Anwendung in größeren Bevölkerungsgruppen zu erhalten.

Warum wird es Impfzentren geben?

Impfzentren können einen guten organisatorischen Ablauf gewährleisten und sicherstellen, dass bestimmte COVID-19-Impfstoffe korrekt gelagert und angewendet werden. Manche Impfstoffe müssen beispielsweise bei besonders niedrigen Temperaturen gelagert werden.
Hinzu kommt, dass in Impfzentren, in denen täglich hunderte Menschen geimpft werden, Impfstofflieferungen in großen Mengen aufgebraucht werden – bevor sie verfallen. Ihre Haltbarkeit ist nach bisherigem Wissensstand sehr begrenzt.
Eine Übersicht über die Impfzentren in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf dieser Seite.

In welchen Zeiträumen werden die Zentren geöffnet sein?

Die Impfzentren sollen sieben Tagen pro Woche von 8 bis 20 Uhr geöffnet sein. In der Startphase können in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Impfstoffs abweichende Öffnungszeiten vorgesehen werden.

Wie ist die Terminvergabe organisiert?

Geplant ist, bundesweit die Telefonnummer 116 117 für die Vergabe von Coronaschutz-Impfterminen zu nutzen. Zudem wird es eine Internetseite und eine App für Smartphones geben, über die eine Terminvereinbarung möglich sein soll. In Nordrhein-Westfalen übernehmen die Kassenärztlichen Vereinigungen diese Aufgabe.

Kann ich mir schon jetzt einen Termin geben lassen?

Nein, eine Terminvergabe ist erst möglich, wenn den Impfzentren der Impfstoff zur Verfügung steht.

Wann kann ich mich impfen lassen?

Das hängt sehr von Alter und vom Beruf ab. Zunächst sollen die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdeten Menschen geimpft werden, dann Schritt für Schritt alle anderen Personengruppen. Die Reihenfolge gibt die Impfverordung der Bundesregierung vor, die auf den Empfehlungen der „Ständigen Impfkommission“ beim Robert Koch-Institut basiert.

Können Berufsgruppen der sogenannten kritischen Infrastruktur mit einer frühen Impfung rechnen?

Ja, Menschen aus Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur – beispielsweise Polizei und Feuerwehr – sind die Basis dafür, dass das öffentliche Leben und der Staat funktionieren. Deshalb werden sie prioritär geimpft. Allerdings erfolgt die Priorität nachrangig zu besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen, insbesondere Menschen mit hohem Lebensalter.

Kann der Impfstoff überhaupt gelagert und ausreichend gekühlt werden?

Die logistischen Fragen sind anspruchsvoll. Es wird aber alles daran gesetzt, diese zu lösen. Der Impfstoff ist nur eine kurze Zeit bei Raumtemperatur haltbar, die dafür erforderlichen Kühlsysteme werden zum Einsatz kommen.

Kann ich mich freiwillig melden, um in einem Impfzentrum zu unterstützen?

Freiwillige sind auch in den Impfzentren willkommen. Sie können dort über die Kassenärztlichen Vereinigungen als medizinisches Personal unterstützen oder sie können bei der Organisation der Impfungen im Impfzentrum ihren Beitrag leisten. Interessierte an einer Vermittlung in ein Impfzentrum im Rahmen der Freiwilligkeit werden gebeten, sich auf der Seite www.freiwilligenregister-nrw.de zu registrieren. Dort sind auch weitere Informationen eingestellt.

Wie lange muss ich noch einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Das ist zum heutigen Zeitpunkt schwer zu sagen. Der Mund-Nasen-Schutz dient dem eigenen Schutz, aber auch dem Schutz der Mitmenschen. Sobald genügend Impfstoff zur Verfügung steht, wird auch das öffentliche Leben wieder schrittweise zu einer Normalität zurückkehren können.

Wann ist das Coronavirus SARS-CoV-2 besiegt?

Das Coronavirus wird unser Leben noch einige Zeit bestimmen. Erst wenn genügend Impfstoff zur Verfügung steht und viele Menschen gegen das Virus geimpft sind, wird es sehr wahrscheinlich möglich sein, dass wir mit dem Virus genauso leben können wie mit anderen Viruserkrankungen auch.

(Quelle: Land NRW, Symbolfoto: Archiv)

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