Einblick in Planung für Naturschutzgebiet 'Im Stemweder Berg'
Stemwede / Minden-Lübbecke -

Die Bezirksregierung Detmold beabsichtigt, das Naturschutzgebiet „Im Stemweder Berg“ sowie das Landschaftsschutzgebiet „Stemweder Berg“ in Stemwede durch ordnungsbehördliche Verordnung neu auszuweisen.
Die Unterschutzstellung erfolgt zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten. Es kommen dort naturnahe, meist kraut- und geophytenreiche Waldmeister-Buchenwälder auf basenreichen Standorten vor. Sie sind in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen anzutreffen.
Des Weiteren wird das Gebiet unter Schutz gestellt zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse im Gebietsnetz „Natura 2000“. Es hat eine besondere Bedeutung als Lebensraum für Hirschkäfer, Kammolch, Uhu, Schwarzspecht, Nachtigall, Rotmilan, Pirol und Wespenbussard.
Die Verordnungsentwürfe einschließlich der Übersichtskarten und der Natur- und Landschaftsschutzgebietskarten liegen in der Zeit vom 6. März bis 7. April 2017 in der Kreisverwaltung Minden, Portastraße 13, Bürgerservice im Eingangsbereich des Hauptgebäudes, aus.
Die Unterlagen können dort montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr sowie auch bei der Bezirksregierung in Detmold, Leopoldstraße 15, Zimmer A 227, während der Dienstzeiten montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 15 Uhr eingesehen werden. Darüber hinaus sind die Entwürfe noch bei der Gemeinde Stemwede im Fachbereich Bau und Planung, Buchhofstr. 13, Zimmer 5, während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, montags bis mittwochs von 14 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr ausgelegt.
Bedenken oder Anregungen von Eigentümern oder sonstigen Berechtigten können in der Auslegungszeit beim Kreis Minden-Lübbecke, bei der Gemeinde Stemwede oder bei der Bezirksregierung Detmold schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
(Text: Kreis Minden-Lübbecke | Symbolfoto: Archiv)
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