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Verwaltungsgericht Minden untersagt Bünde verkaufsoffenen Sonntag

Minden -

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Mit Beschluss von gestern hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden dem vorläufigen Rechtsschutzbegehren der Gewerkschaft ver.di insoweit stattgegeben, als das festgestellt wird, dass auf der am 05. März 2017 geplante verkaufsoffene Sonntag nicht stattfinden darf.

Nach Auffassung der 3. Kammer ist die zugrundeliegende Verordnung der Stadt Bünde offensichtlich rechtswidrig. Die Freigabe der Ladenöffnung sei von Gesetzes wegen nur dann aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen ausnahmsweise zulässig, wenn sie nur als Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheine.

Im konkreten Falle spreche alles dafür, dass andersherum zunächst die Entscheidung getroffen worden sei, am 05. März 2017 einen verkaufsoffenen Sonntag anzubieten, und dann in einem zweiten Schritt der Versuch unternommen worden sei, eine Veranstaltung zu finden, die dies rechtfertigen könne.

Hinsichtlich eines für den 21. Mai 2017 geplanten verkaufsoffenen Sonntag läuft das Verfahren weiter.

Gegen die Entscheidung steht der unterlegenen Stadt Bünde das Rechtsmittel der Beschwerde zum OVG NRW zu.

(Text: Verwaltungsgericht Minden, Symbolfoto: Archiv)

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