Einschränkungen der Besuchsregel am Krankenhaus Bad Oeynhausen
Bad Oeynhausen -
Aufgrund eines Corona-Ausbruchs im Krankenhaus Bad Oeynhausen muss die aktuelle Besuchsregelung zeitlich befristet eingeschränkt werden.
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Bis voraussichtlich zum 11. März dürfen nur noch Palliativpatienten, Patienten im Sterbeprozess, Begleitpersonen bei Gebärenden und junge Mütter auf der Entbindungsstation sowie Patienten, die länger als sieben Tage im Krankenhaus liegen von einer Person besucht werden. Über Regelungen im Einzelfall entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Es gilt zudem die 2G+-Regel.
Betroffen von dem Covid-Ausbruch sind elf Personen, darunter sowohl Patientinnen und Patienten als auch Mitarbeitende. Die Einschränkung der Besuchsregelung ist eine von vielen Maßnahmen, die das eigens gebildete Ausbruchsteam unter der Leitung des Instituts für Krankenhaushygiene der Mühlenkreiskliniken ergriffen hat, um den Ausbruch einzudämmen. Allen Infizierten geht es den Umständen entsprechend gut.
An den übrigen Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden, Lübbecke, Rahden und in der Auguste-Viktoria-Klinik gilt die bekannte Besuchsregelung. Weitere Informationen gibt es unter: www.muehlenkreiskliniken.de/corona.
Quelle und Foto: MKK
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